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Arbeitslosen- und Erwerbslosenforum mit den Themen: ALG I - ALG II - Hartz IV

 

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Forum » Hartz IV - Wohnen » Zusammen ziehen  1
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11.06.07 21:04
sylvia

nicht registriert



Zitat
Zusammen ziehen

hallo.....
vieleich kann mir mal einer weiter helfen.Mein freund und ich würden gerne zusammen ziehen.Da er nun endlich arbeit gefunden hat und ich leider immer noch hartz4 erhalte,würde ich gerne wissen,wieviel mir das arbeitsamt abziehen würde.

03.10.07 20:24
schnurri 

Zitat
Re: Zusammen ziehen

hallo
Dies prob. habe wir auch. Wir möchten zusammen ziehen und ich habe viele anläufe bei der arge gemacht. Viele aus sagen unter dem strich ist es besser jeder hat seine whg. Denn dein freund muß zum unterhalt beitragen. Es gibt nur vorschriften und einschränkungen. Er ist unterhalts für kinder zum alter von 25j. dann verflichtet.

11.10.07 17:21
Elli1601 

Zitat
Re: Zusammen ziehen

Das würd ich mir 2mal überlegen...wnn dein freund genug verdient und ihr zusammen zieht können die dir alles streichen

23.10.07 21:34
Gast44

nicht registriert



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Hallo!

Folgender Fall! Mein Lebensgefährte (Hartz IV) und ich (verwitwet mit 2 Kindern) würden gerne eine gemeinsame Wohnung nehmen. Ich gehe z.Zt. auf € 400,00 Basis arbeiten. Steht meinem Lebensgefährten dann noch Hartz IV zu?
Hoffe, mir kann einer eine Antwort geben. Dafür jetzt schon einmal vielen Dank.

24.10.07 10:57
nontestatum 



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Ihr würdet eine "eheähnliche Gemeinschaft" bilden. Wer verdient oder Einkommen hat, zahlt.

http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav...meinschaft.html

Wenn euer Leben bisher gut funktioniert hat, würde ich NICHT zusammenziehen.
ALG II (Hartz IV) ist nicht unbedingt familienkompatibel zu nennen.


30.01.08 03:24
eennyy

nicht registriert



Zitat
Re: Zusammen ziehen

Hallo ich bin auch in dieser situation und so wie ich das weiß bekommt der jenige der harz 4 Empfänger ist für das ganze jahr das komplette geld von amt nur das man das eine kreutz richtig ansetzt ob es eine eheliche gemeinschaft ist oder nicht aber das ist es nicht weil man sich erst kennen lernen will und das gesetz sagt das man das geld bekommt wenn die es ablehnen muß man wiederspruch einlegen und wenn die es nochmal ablehnen dann geht man zu einem rechtsanwalt für sozialrecht den bekommt man dann kostenlos aber das muß der jenige machen der hartz 4 bekommt. Es kann bis zu 1 jahr dauern bis man es durch hat aber man bekommt alles zurück bis zum letzten cent

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