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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » ALG II weg wegen Arbeit ...  1
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12.03.07 13:11
Bettina23

nicht registriert



Zitat
ALG II weg wegen Arbeit ...

Hallo..

folgende akute Situation: ein Ehepaar mit Hartz IV beide .. sie hat Aussicht eine Arbeit in Vollzeit zu finden.. schön.. ABER: ihr Mann macht gerade eine von der ARGE finanzierte Umschulung.. und nun wurde ihr von der ARGE gesagt, wenn sie Einkommen hat in Höhe des Hartz IV-Regelsatzes, dann streicht das Amt dem Mann die weitere Ausbildung, weil ja dann kein Anspruch auf irgendwas mehr besteht. Das ist so unfassbar, denn das katapultiert die Familie wieder rückwärts, die Ausbildung geht schon seit August und dauuert bis August 2008.. eine zusätzliche Chance, das der Mann der in seinem Beruf nix finden kann, später Arbeit haben wird. Wo kann man entsprechende Gesetze nachlesen oder wohin sich wenden, bevor alles den Bach runter geht ...

Danke für jede Info..

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

14.03.07 12:51
Friederike

nicht registriert



Zitat
Re: ALG II weg wegen Arbeit ...

Hallo Bettina,

ich hatte etwas ähnliches. Bin Bürokauffrau bekomme keine Arbeit mehr, da 53 und eine Tochter die ist 12 J. Ich empfehle dudrch eine Anwaltskanzelei sich einen Anwalt zu suchen, der sich mit den gesamten Gesetzen auskennt. Nur dann funktioniert es!!!
Gruß Friederike

01.05.07 19:40
Maugi29 

Zitat
Re: ALG II weg wegen Arbeit ...

Hallo Bettina 23,

Sollte die Frau tatsächlich "nur" ein Einkommen in Höhe des Regelsatzes erhalten, so hat sie dennoch Anspruch auf HatzIV.

Dies ist die folge von den Freibeträgen, die von dem selbst erzielten Einkommen abgezogen werden. Das Ergebnis, dass dann bei dieser Rechnung heraus kommt, ist der Betrag, der als Einkommen angerechnet wird.

Ein Beispiel:

Arbeitslohn: 345,00€ bar auf die hand
abzügl. Freibetrag (ca.) 145,00€
------------------
auf Hartz IV anrechnbarer Betrag: 200,00€

Die Freibeträge setzen sich wie folgt zusammen:

1. Die ersten 100,00€ des Arbeitslohnes sind grundsätzlich nicht anrechen- bar

2. Ab 100,00€ bis einschließlich 800,00€ werde je 100,00€ ein Betrag von 80,00€ angerechnet. Das bedeutet, dass 20% anrechnungsfrei sind!

Somit ergibt sich aus der oben gemachten Rechnung, dass sie noch Anspruch auf 145,00€ ALGII hätte.

Sollten dazu noch weitere fragen bestehen, so werde ich sie gern unter maugi29@gmx.de beantworten!!

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