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09.03.11 17:32 Maria1962HB
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altes Motorrad vergessen anzugeben
Hallo Ihr Lieben , ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma und bekomme ergänzend Leistungen von der Arbeitsagentur. Vor 2 Monaten hat mein Auto leider seinen Geist aufgegeben ,da ich meinen Job aber unbedingt behalten wollte und eine Fahrt zur Arbeit ca. 50 kilometer beträgt habe ich eine finanzielle Unterstützung vom Amt beantragt und auch 1000.Euro erhalten um schnell ein gebrauchtes Fahrzeug zu erwerben. Bei dem Antrag hatte ich nun blöderweise vergessen mein altes Motorrad anzugeben mit dem ich ewig nicht gefahren bin und welches auch völlig ungeeignet gewesen wäre bei den Temperaturen eine Hin und Rückfahrt von 100 km jeden Tag zur Arbeit zu bewältigen. Ich wollte es schon längst verkaufen und habe es nur für absolute Notfälle stehen lassen . das habe ich auch meinem eigentlich sehr netten Berater gesagt und genau dieser Satz hat dazu geführt dass er mir jetzt arglistige Täuschung unterstellt und mir mit einer Anzeige droht. Ich hatte das Motorrad vor 2 Jahren an einem anderen Wohnort angegeben dadurch ist die Agentur drauf gekommen. Ich verdiene bei der Zeitarbeit eh nur einen Hungerlohn dazu kommen noch die hohen Spritkosten wenn ich die 1000 Euro zurückzahlen soll dann sieht es mehr als schlecht aus... Habt Ihr Tips wie ich mich verhalten soll bzw,.was mir im schlimmsten Fall passieren kann? Ich habe heute nochmal meinen Berater angerufen und mich nochmal entschuldigt für mein Versehen aber er lässt nicht mit sich reden..Das geht jetzt seinen Gang `war seine Aussage . Über Antworten wäre ich sehr dankbar! LG Maria
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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16.03.11 10:19 Mr.Maguu
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Re: altes Motorrad vergessen anzugeben
Hallo Maria,
es handelt sich, aus der Sicht der Arge, nicht um ein Versehen. Selbst wenn Du es wirklich vergessen hast, was ich Dir durchaus glaube, hast Du hier keine vollständigen Angaben gemacht und Dir so Sozialleistungen "erschlichen". Es sieht dann so aus das Du entweder durch den Verkauf des Motorrads oder aber durch das Anmelden beim STVA die Kosten minimiert oder sogar Dir bzw. der Arge hättest ersparen können(für ein neues Fahrzeug). Hierbei handelt es sich unter Umständen um eine Straftat (Sozialbetrug). Der Fall wird dann jetzt geprüft und Du wirst in einiger Zeit ein Anhörungsbogen bekommen in dem Du dann nochmal Stellung beziehen kannst. Du wirst nicht drum herum kommen die 1000€ zurück zahlen zu müssen + evtl einer Sanktion! Inwieweit es dann wirklich zu einer Anzeige kommt, liegt dann, nach Sachlage, in der Hand des zuständigen Sachbearbeiters (je nach dem ob Dir Absicht unterstellt werden kann oder nicht). Sollte es zu einer Anzeige kommen, empfehle ich Dir, Dich dringenst um rechtlichen Beistand zu kümmern. Hier noch der Gesetzestext:
§ 263 Betrug StGB (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
PS: Betrug ist immer VORSÄTZLICH... Wenn Du oder dann Dein Anwalt es schaffen, das Gericht davon zu überzeugen das Du fahrlässig gehandelt hast, bist Du fast schon raus aus der Nummer.
lg Mr.Maguu
Zuletzt bearbeitet am 16.03.11 10:33
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