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28.01.09 11:12 Paulchen
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Anspruch auf Urlaub mit Hartz IV
In den nächsten Tagen beginnen die Winterferien – für viele Familien die Gelegenheit zu verreisen und dem Alltag zumindest für ein paar Tage zu entfliehen. Arbeitslose Menschen sollten jedoch vor Antritt der Reise unbedingt Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufnehmen, um nach dem Urlaub ein böses Erwachen zu vermeiden.
Egal ob sie Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II erhalten: die Agentur für Arbeit muss dem Urlaub in jedem Fall zustimmen – und zwar vor Antritt der Reise. Eine Zustimmung ist nur möglich, wenn in der Zeit der Abwesenheit kein Vorstellungsgespräch platzt, eine Vermittlung in Arbeit nicht zu erwarten ist und sich die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung nicht verschiebt. Liegt das Einverständnis vor, ist eine Weiterzahlung der Leistungen für bis zu drei Wochen gesichert und einer entspannten Urlaubsreise steht nichts im Wege.
Wer ohne Zustimmung der Arbeitsagentur in den Urlaub fährt, verliert seinen Leistungsanspruch bis zur nächsten Vorsprache und muss zuviel gezahlte Leistungen einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zurückzahlen.
Die Zustimmung kann in aller Regel telefonisch unter 0 18 01/ 555 111* eingeholt werden. Eine Zustimmung des Arbeitsvermittlers ist jedoch erforderlich, soweit in der geplanten Urlaubszeit ein Termin bei ihm ansteht, der Urlaub länger als drei Wochen dauern soll, der Urlaub schon langfristig geplant war und die Arbeitslosigkeit zum Buchungszeitpunkt noch nicht bekannt war oder wenn die Arbeitslosigkeit vor weniger als 3 Monaten eingetreten ist.
Es wird empfohlen, die Zustimmung der Agentur für Arbeit ca. 1 Woche vor Urlaubsantritt einzuholen.
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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