Hey Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Ich befinde mich derzeit in einer Ausbildung für 2 Jahre. Mein erstes Lehrjahr (am 31.08.09 beendet) mache ich in einer Übungsfirma! Ich habe einen Ausbildungsvertrag für 2 Jahre unterschrieben! Mein zweites Lehrjahr muss ich aber in einem richtigen Betrieb machen. Da ich keinen Betrieb finde der mich als Lehrling nimmt, mussten heut viele von uns einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Meine Frage dazu ist: Kann ich deswegen eine Sperre vom ALG2 bekommen oder nicht?
Mir kommt das alles komisch vor, weil ich einen Vertrag für 2 Jahre unterschrieben habe, kann man den jetzt so einfach aufheben oder ist meine Ausbilderin verpflichtet mich weiter zu beschäftigen?
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
13.08.09 16:33 Gregor
nicht registriert
Re: Aufhebungsvertrag
Das hängt von dem Aufhebungsvertrag (mit oder ohne Abfindung) und besonders von dem Kündigungsgrund ab. Schau mal hier, da gibt es einige verschiedene Artikel dazu: www.sozialtipps.com/alg-hartz/faq-arbeitslosengeld.htm