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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » Bei Kündigung des Minijobs gleich Kürzung des ALG´s?  1
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08.11.07 11:08
nicobienne 

Zitat
Bei Kündigung des Minijobs gleich Kürzung des ALG´s?

Hallo,

ich habe eine frage. Weiß vielleicht jemand von euch, ob man bei eigener Kündigung eine Kürzung oder sogar eine Sperre des ALG II bekommt? Ich habe einen Minijob (150€), bin noch in der Probezeit und bekomme ALG II

Danke für eure Hilfe...........

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

08.11.07 15:10
nontestatum 



Zitat
Re: Bei Kündigung des Minijobs gleich Kürzung des ALG´s?

Als ALG II - Leistungsempfänger bist du verpflichtet, alles zu unternehmen, um deine Bedürftigkeit zu mindern.

Wenn du deinen Minijob selber kündigst, läufst du in Gefahr, sanktioniert zu werden, ausserdem dient dir der Minijob als Nachweis für deine Arbeitsbemühungen.

Also nicht selber kündigen, es sei denn, du trittst eine andere Stelle an.

Zu erwartende Sanktion bei der ersten Verfehlung:

Bei Personen über 25 = drei Monate lang 30% des Regelsatzes
Bei Personen unter 25 = drei Monate lang 100% des Regelsatzes

Editiert am 08.11.07 15:14

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