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21.10.07 20:37 sonne01
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Betreuungsgeld/Tagespflegegeld auf Hartz IV
Hallo!
Ich arbeite jetzt als Tagesmutter und würde gerne wissen, wie das Betreueungsgeld, das privat von den Eltern gezahlt wird, auf Hartz IV angerechnet werden darf. Ich habe jetzt schon öfter gelesen, das die Betriebskostenpauschale nicht als Einkommen angerechnet werden darf. Kann mir da jemand weiter helfen?
Anja
Editiert am 21.10.07 20:38
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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14.11.07 09:04 Dagger
nicht registriert
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Re: Betreuungsgeld/Tagespflegegeld auf Hartz IV
Zunächst einmal werden alle Einnahmen aus nicht selbstständiger, sowie aus selbstständiger Arbeit (auch Gewerbebetrieb und Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb) bei der Berechnung des ALG II angerechnet.
Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.
Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten. Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.
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15.10.08 10:33 sonne02
nicht registriert
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Re: Betreuungsgeld/Tagespflegegeld auf Hartz IV
So mal alle auf den neusten Stand bringt.
Ich mußte jetzt für das näöchste halbe Jahr eine vorläufige Prognose erstellen, wo ich alle Einnahmen und Ausgaben angeben mußte.
Jetzt muß ich jeden Monat meine Einnahmen und Ausgaben genau aufschreiben. Sogar ein Fahrtenbuch muß ich führen, denn ich bekomme pro km sage und schreibe 0,10 cent...ist das nicht ein Hammer. Ich muß alles genau belegen.
Nach einem halben Jahr muß ich dann eine endgültige Prognose abgeben.
Ich bekomme jetzt Geld nach der vorläufigen Prognose errechnet.
Nach dem halben Jahr werden beide Prognosen verglichen, und errechnet, ob ich zuviel oder zu wenig bekommen habe.
Gruß Anja
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