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21.04.10 12:54 mommy
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Betriebskosten Rückforderung rechtens?
Hallo.
Meine Frage steht ja schon im Titel. Nun um es mal genauer auszudrücken, um was es mir dabei geht. Anang diesen Jahres bekamen wir (mein Mann und ich, Bedarfsgemeinschaft) ein Schreiben, wir sollten die Betriebskostenabrechnungen von 2008 und 2009 einreichen, was wir auch gemacht haben. Nun fordern die die kompletten Summen zurück, was wir vom Vermieter zurückgezahlt bekommen haben. In unseren Augen ist es nicht ganz rechtens, da mein Mann arbeiten geht - sprich ich bin ALG 2 Empfängerin und er ist Verdiener (Mindestlohn). Wir bekommen vom AA nur anteilig die Miete bezahlt und in den Schreiben steht halt auch, das es nur anteilig die Nebenkosten sind (also ja nicht die kompletten). Wir haushalteten immer recht sparsam, da wir ja auch anders nicht zum sparen kamen. Zu den Abrechnungen mal kurz. Von 2008: Keinen Cent Leistungen vom Staat erhalten für Unterkunft, Heizung, da es aus den Jahren war, wo ich auch noch arbeiten war und für kurzen Zeitraum dann Arbeitslosengeld 1 bezog (wo keine Zuschüsse für Unterkunft und Heizung enthalten sind). Die verlangen aber die volle Summe zurück. Sehen wir nicht ein, weil wir ja immerhin auch allein die Kosten getragen haben und es unser Gewinn im Endeffekt ist. Ein Gewinn, der nichtmal wirklich einer war (dazu später mehr). Von 2009: Anteilig Leistungen erhalten aufgrund von ALG II. Wir haten Widerspruch erhoben und denen zugleich eine Auflistung zugesandt, welche KOsten wir alleine getragen haben und was die Zuschüsse waren. Jetzt vor ein paar Tagen kam ein Bescheid diesbezüglich: Wir seien in den Monaten überzahlt worden und haben von den beiden Monaten wo die Betriebskostenerstattungen waren, wieder die komplette Summe zurück zu zahlen. Es wurde kein Sterbenswörtchen im Text von meinem Widerspruch geschrieben.
Achso, ich weiß, das es die Leute keinen Funken interessiert, aber 1. ist das Geld nicht vorhanden (und wird auch nur schlecht abzahlbar sein aufgrund unserer finanziellen Lage) und 2. haben wir uns mit dem Geld ja keinen "Fetten" gemacht. 2008 wurde unser Kind geboren und unsere Waschmaschine (und ohne die geht ja gar nichts, wie jeder weiß) ging kaputt, worauf hin wir das Geld von 2008 darein investierten und letztlich auch noch von unserem Geld einiges drauflegen mussten. Und 2009 ging es uns so mit unserem Fernseher. *Frage mich echt, was dieses Jahr kommt -.- * Beides Gegenstände, wo wir zum Beispiel ohne die Rükzahllung noch älter ausgesehen hätten, als sonst schon.
Meine Fragen: Haben wir überhaupt eine Chance? Wieviel Prozent dürfen die zurückverlangen aus den Abrechnungen? Ich gehe davon aus, weil diese ja auch nur anteilig bezahlt haben, also steht ihnen ja auch nur anteilig was zu. Ich/wir sind bereit zu zahlen, was Ihnen zusteht, allerdings nicht alles und von 2008 ebenso nicht. Wir haben uns auch schon mit einer Person von einem Amt unterhalten, die meinte auch, das es so nicht rechtens sei und so weiter.
Forstsetzung gleich
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21.04.10 12:56 mommy
nicht registriert
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Re: Betriebskosten Rückforderung rechtens?
Wir werden wieder in Widerspruch gehen und wer weiß wo noch hin. Weil nein, wie gesagt, nur das was auch wirklich zusteht und ich sehe nicht ein, mir meine letzte Schlüpper auch noch vom Leibe reißen zu lassen.
Hat jemand schonmal so einen Hickhack mit den Behörden durch?
Mich graults schon immer, egal was kommt. Ich mag keine Briefe mehr vom AA sehen, weil mich gleich nur wieder Panik beschleicht und ich kann diese Dinger schon nicht mehr öffnen (muss mein Mann dann machen). (Kein WUnder, das soviele so verschuldet sind -.- ... und sonstige Störungen entwickeln -.- )
Hoffe, jemand hat einen Rat für mich.
Gruß Mommy
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