| Forum » Hartz IV - Allgemeines » Brauche schnellstmöglich Eure Hilfe. (Bis 10.10.07) |
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07.10.07 11:44 GothicRomance
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Brauche schnellstmöglich Eure Hilfe. (Bis 10.10.07)
Meine ALG2 Stelle hat sich bei mir gemeldet und fordert das Geld für 09/07 zurück, weil ich Ende diesen Monats (28.09.07) das erste Gehalt von meinem neuen Arbeitgeber bekommen habe. Allerdings dient dieses Gehalt der Sicherung meines Lebensunterhaltes für den Monat 10/07.
Ich habe irgendwo mal gelesen, dass das ALG2-Geld für den den Monat des ersten Gehalts nicht zurück gezahlt werden muss, sofern die Gehaltszahlung am Ende des Monats bzw erst im darauf folgenden Monat gezahlt wird. Leider finde ich diese Informationen nicht mehr im Internet. Kann mir jemand weiter helfen, damit ich den Einspruch fristgerecht zum 10.10.07 fertig machen und auch dem Arbeitsamt/ALG2 zusenden kann?
Erreichbar bin ich auch unter folgender Mailadresse: andre-zeiger@arcor.de
Bitte helft mir schnell. Ich danke euch allen.
LG André
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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07.10.07 11:57 kaba
nicht registriert
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Re: Brauche schnellstmöglich Eure Hilfe. (Bis 10.10.07)
Meiner Kenntnis nach entfällt die Bedürftigkeit mit dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme, egal wann der Lohn dann gezahlt wird. Du könntest versuchen eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Aber wie gesagt ist das meiner Meinung nach so. Bin leider weder Sozialanwalt noch allwissend. Jedenfalls war das bei mir vor genau einem Jahr so! Schwer ich weiss......aber irgendwie muss man den Monat überbrücken!
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07.10.07 16:49 nontestatum

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Re: Brauche schnellstmöglich Eure Hilfe. (Bis 10.10.07)
Also: Du hast für September ALG II im VORAUS erhalten und noch Lohn für September. das heisst, du hast zweimal Einkommen im September. Es müsste so aussehen, dass dein Lohn nach dem Zuflussprinzip und nach den Zuverdienstregeln behandelt wird.
Berücksichtigt wird der Septemberlohn deshalb, weil er im gleichen Monat wie ALG II zugeflossen ist. Wäre der Lohn am 1.10. zugeflossen, wäre er nicht mehr berücksichtigt worden.
Information zum Zuverdienst: http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav...uverdienst.html
Dein Lohn wird also unter Berücksichtigung der Freibeträge mit dem ALG II verrechnet, woraus sich ein Überschuss errechnet, den du erstatten musst.
Wenn du mittellos bist, könntest du noch Unterstützung beantragen:
Einstiegsgeld nach § 29 SGB II http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__29.html
Mobilitätshilfen nach § 54 SGB III http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__54.html
Vorschuss nach § 42 SGB I .... http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html
...oder nach § 23 SGB II http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__23.html
Evtl. könntest du auch nochmal ALG II für Oktober beantragen, müsstest dann aber darauf achten, dass der Lohnzufluss nicht auch im Oktober stattfindet. OB dies allerdings so möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis!
Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.
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07.10.07 16:56 nontestatum

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Re: Brauche schnellstmöglich Eure Hilfe. (Bis 10.10.07)
Meiner Kenntnis nach entfällt die Bedürftigkeit mit dem ersten Tag der Arbeitsaufnahme, egal wann der Lohn dann gezahlt wird.
So wäre das bei ALG I, aber nicht bei ALG II. In der Vergangenheit ist das wohl des öfteren auch bei ALG II so gehandhabt worden, aber inzwischen gibt es dazu auch ein klärendes Gerichtsurteil .
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10.10.07 23:19 Alex
nicht registriert
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Re: Brauche schnellstmöglich Eure Hilfe. (Bis 10.10.07)
Eine andere Situation ist die Aufnahme einer Arbeit /Veränderung des Bezuges. ALG1 wird wie Lohn für die Vergangenheit gezahlt. ALG2 wird im Voraus gezahlt, für den kommenden Monat. Bei der Aufnahme der Arbeit wird bis zu beginn des Monates in dem der Lohn kommt ALG 2 gezahlt. Das „Zuflussprinzip“ (§11 SGB 2) regelt, das das Einkommen angerechnet wird, in dem Monat in dem es Zufliest. Bekommst Du die erste Lohnzahlung zu einem Zeitpunkt im Monat das Du auf ALG2 verzichten kannst, kannst Du auch zum Monatsende den Leistungsbezug verlassen und auf den Lohn warten. In einigen Fällen ist es vorgekommen, das der Sachbearbeiter der Ansicht ist, dass Du für den Monat in dem Du schon gearbeitet hast das ALG2 zurück zahlen musst. Das ist falsch, weil der Bescheid nicht als Darlehn bewilligt wurde, sondern als Unterstützung bis zum ersten Einkommen. Bekommst Di die erste Lohnzahlung erst später im Folgemonat der Arbeitsaufnahme, und Du bist noch auf ALG2 angewiesen um arbeiten gehen zu können, wird das Einkommen in diesem Monat angerechnet als -> Einkommen aus Erwerbsarbeit. Ebenso ist das korrekte Verfahren beim Übergang von ALG1 zu ALG2. Erst wenn Du in einem Monat zu wenig Geld hast, bist Du ALG2-Berechtigt. Der letzte Monat in dem Du ALG1 bekommst kannst Du darauf verzichten ALG2 zu beantragen, wenn Du noch Geld aus anderen Einnahmen bekommst. Eine Anrechnung des letzten ALG1-Bezuges ist somit ausgeschlossen. Zusätzlich bekommst Du den Verarmungsgewöhnungszuschlag nach §24 -> Berechner Zuschlag ALG1-ALG2 Quelle: http://abseits.heim.at/take_frame.html?wasgeht.htm
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11.10.07 15:51 TheÄrge
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Re: Brauche schnellstmöglich Eure Hilfe. (Bis 10.10.07)
@Alex Sehr informativ der Link, danke !!
MfG
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