darf dauernd getrennt lebender ehegatte nicht bei ehefrau übernachten?
die arge hat eine meldung bekommen,dass mein getrennt lebender ehemann ab und zu bei mir übernachtet somit gilt das wohl nicht als dauernd getrennt lebend genauso sieht das auch das jugendamt wegen uhv ihre begründung: wenn man dauernd getrennt ist will man mit dem andern nix mehr zu haben habt ihr damit auch schon erfahrungen gemacht? er kommt ja nicht wegen mir sondern wegen unserer tochter und schläft dann auf der couch
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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