Hey Leute, ich möchte euch kurz miene Situation schildern... Meine Freundin hat eine eigene Wohnung und eine Tochter im Alter von 2 Jahren. Ich bin noch bei meinen Eltern gemeldet, aber bei uns steht Nachwuchs vor der Tür und ich möchte offiziell mit ihr zusammen ziehen. Ich verdiene im Schnitt 1700€ Netto und sie ist bald mit ihrer Ausbildung fertig und bekommt dann schon fast das Baby und ist daher dann Arbeitslos. Hat sie dann noch Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn ich zu ihr ziehe? Wenn ja wieviel?Würde sich dann noch was ändern wenn wir heiraten würden? Wäre super wenn mir jemand sagen kann wie es dann mit den sozial Leistungen aussieht. Also ich befürchte meine Freundin hat keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld stimmts!?! Finde es persönlich eigentlich ne frechheit, wenn sie jetzt nur ne gute freundin wäre und ich mit ihr zusammen ziehen würde, das ich dann ganz für sie sorgen müsste, weil wir ja dann ne "eheliche Gemeinschaft" wären oO Naja hoffentlich postet jemand was dazu. Liebe Grüße Matze
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
hallo matze ich kenn das von mir her das ich vom amt schon noch geld bekomme allerdings verdient mein mann nicht so viel wie du aber es ist auch wieder eine andere situation wenn ihr ein zweites kind dazu bekommt. klar kann deine freundin einen antrag stellen es wird nur dann so sein das dein gehalt mit angerechnet wird allerdings auch nur dann wenn ihr zusammen wohnt es ist egal ob ihr dann verheiratet seit oder nicht. solange sie allein wohnt hat sie auf jeden fall anspruch für sich und die kinder wen du dazu ziehst wird dein geld mit angerechnet. ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen. alles gute für die geburt. lieben gruß sundais