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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » einmalige geldzuwendung vom Verwandten  1
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11.10.07 21:26
holgi 39j

nicht registriert



Zitat
einmalige geldzuwendung vom Verwandten

Hallo zusammen,
ich weiß nicht mehr weiter! mein antrag auf hartz4 wurde abgelehnt mit der begründung, das die einmalige geldzuwendung (1500€) von meiner mutter als einkommen gerechnet wird und ich folglich fast 3 monate keinen anspruch habe. das geld war für meine mietrückstände gedacht. ich habe das auch der Sachbearbeiterin gesagt, aber trotzdem ist ein negativer bescheid bei mir in der post gelandet. kann ich das beim amt noch mal klären oder muss ich schon jetzt einen widerruf über einen anwalt einreichen.
ist es richtig das diese zuwendung als einkommen gerechnet werden darf? man hat doch auch einige freibeträge so viel ich weiß. kann man diese summe als vermögen angeben, da hat man doch 200€ pro lebensjahr als freibetrag.
ist ganz schön wichtig für mich, denn wenn ich fast 3 monate keine Unterstützung bekomme werde ich aus meiner wohnung geschmissen und komme auch noch in die schuldenfalle. bin ich ja jetzt schon fast.

vielen dank im vorraus für die antworten.

holgi

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

11.10.07 23:26
hallo

nicht registriert



Zitat
mit freund zusammen ziehen...

hallo,
habe auch mal eine Frage
Meine Freundin ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und lebt von Hartz4,
was wäre, wenn ihr Freund,( er ist nicht der Vater von den Kindern) er hat einen festen Arbeitsplatz mit ihr zusammenzieht?
Müsste er für alle drei Personen aufkommen?
Danke schonmal für die Antwort

11.10.07 23:42
TheÄrge

nicht registriert



Zitat
Re: einmalige geldzuwendung vom Verwandten

Halo@Halo,
wäre es möglich das du ein eigenen Thread eröffnest !!!! (eventuell könntst du in älteren Beiträgen Anwort finden)

@Hölgi >>>Es kann gut möglich sein, das zumindest 750 Euronen frei sind und nicht angerechnet werden.
Wie kommt es überhaupt zu dem Rückstand von drei Monatsmieten (hast du vorher kein Geld bezogen) und warum hat deine Mutter das Geld nicht direkt von ihrem Konto überwiesen ????

11.10.07 23:45
nontestatum 



Zitat
Re: einmalige geldzuwendung vom Verwandten

Das würde ich als zweckbestimmtes Einkommen sehen, das dazu dienen sollte, dir den Wohnraum zu erhalten.

Dabei würde ich mich auf den § 11 SGB II berufen:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html

(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen

1.Einnahmen, soweit sie als
a)zweckbestimmte Einnahmen, ....



Vermögen, das einen Status als Schonvermögen geniessen soll, muss vor (!) dem ALG II - Antrag angegeben worden sein.

Bei deiner ARGE müsste es auch ein Kundenreaktionsmanagement geben. Verlange einen Termin und trage dort dein Problem vor. Aber achte auf die Einspruchs-/Widerspruchsfristen !!

Du könntest das Problem auch hier vortragen:

http://www.arbeitsmarktreform.de/AMR/Nav...did=153952.html

UND bitte auch hier: http://www.hartz4-forum.de

Die Vorgehensweise der ARGE ist ein Skandal, den hier tritt die Familie unnötigerweise in Leistung und entlastet die ARGE und damit die Steuerzahler und die ARGE sattelt noch einen drauf.

Du hättst zum Beispiel die Mietschulden als Darlehen der ARGE erhalten können:

§ 22 SGB II

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__22.html

(5) 1Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. 2Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. 3Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. 4Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

(6) 1Geht bei einem Gericht eine Klage auf Räumung von Wohnraum im Falle der Kündigung des Mietverhältnisses nach § 543 Abs. 1, 2 Satz 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 569 Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein, teilt das Gericht dem örtlich zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der von diesem beauftragten Stelle zur Wahrnehmung der in Absatz 5 bestimmten Aufgaben unverzüglich

1.den Tag des Eingangs der Klage,
2.die Namen und die Anschriften der Parteien,
3.die Höhe der monatlich zu entrichtenden Miete,
4.die Höhe des geltend gemachten Mietrückstandes und der geltend gemachten Entschädigung und
5.den Termin zur mündlichen Verhandlung, sofern dieser bereits bestimmt ist,
mit. 2Außerdem kann der Tag der Rechtshängigkeit mitgeteilt werden. 3Die Übermittlung unterbleibt, wenn die Nichtzahlung der Miete nach dem Inhalt der Klageschrift offensichtlich nicht auf Zahlungsunfähigkeit des Mieters beruht.



















12.10.07 09:56
TheÄrge

nicht registriert



Zitat
Re: einmalige geldzuwendung vom Verwandten

@???
>>>>Die Vorgehensweise der ARGE ist ein Skandal, den hier tritt die Familie unnötigerweise in Leistung und >>>>entlastet die ARGE und damit die Steuerzahler und die ARGE sattelt noch einen drauf.
>>>>Du hättst zum Beispiel die Mietschulden als Darlehen der ARGE erhalten können:

Wie sieht der Fall aus wenn die Verschuldung bewusst herbeigeführt wurde. ZB. Spielschulden oder Autoreparatur auf Kosten der Miete und ähnl....???

12.10.07 12:56
nontestatum 



Zitat
Re: einmalige geldzuwendung vom Verwandten

Wie sieht der Fall aus wenn die Verschuldung bewusst herbeigeführt wurde. ZB. Spielschulden oder Autoreparatur auf Kosten der Miete und ähnl....???

Die Frage lautet hier: zahlt die ARGE immer ein Darlehen für Mietschulden?

Da würde ich sagen: natürlich nicht. Es wird wohl immer der Einzelfall bewertet.

Wenn jemand das Geld lieber in die Spielhölle trägt oder kommod durch die Gegend fahren will als seine Miete zu zahlen, da muss man dann auch die ARGE verstehen, dass die sich nicht veräppeln lassen wollen.

Diese Leute müssen dann damit rechnen, in einer städtischen Notunterkunft untergebracht zu werden, und ich habe mir mal sagen lassen, dass es die 5-Bett-Zimmer mit Doppelstockbetten immer noch gibt ...











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