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13.10.07 22:15 TheÄrge
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Gültigkeit eines Bescheids ???????
Halo Leute, bitte brauche Rat Zum Sachverhalt: Eine Frau, 60 Jahre alt, nach 25 Jahren Akkord in einer Fabrik, nun Arbeitslos. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgte nach dem 01.01 2006, somit werden anstatt "32 Monate", "18 Monate" AG1 gewährt. Seitens des AA wurde die "58 Regelung" vorgeschlagen, diese wurde in Anspruch genommen.
Die 18 Monate ALG1 laufen langsam aus, vorsorglich wurde ein Neuantrag auf HARZ IV gestellt.
In einem #Umschlag# flatterten zwei Bescheide ins Haus.
Im Ersten mit dem Datum 01.xx.xxxx wurde aufgefordert, Kosten der Unterkunft zu senken, oder sich kurzfristig eine neue Wohnung zu suchen.
Im Zweiten mit dem Datum des Folgetags 02.xx.xxxx wurde dem Antrag auf ALGII nicht entsprochen weil die besagte Frau noch ALG1 bezieht. Ein gesonderter Bescheid werde noch zugestellt.
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Ich jetzt ganz perplex,
???? Ist der erste Bescheid nun gültig, wenn dem Zweiten nicht entsprochen wurde ???? ???? Ist der zweite Bescheid überhaupt rechtens ????
Was ist überhaupt zu tun ???
MfG
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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19.10.07 16:43 TheÄrge
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Re: Gültigkeit eines Bescheids ???????
Ok, schade noch keine Antwort. Ich möchte mal die Frage etwas anders formulieren.
Kann man als Bezieher von ALG1 zur Senkung der KdU aufgefordert werden ??? Ist so ein Bescheid ohne den Bezug von ALG2 überhaupt gültig ???
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19.10.07 21:56 Gast aus Berlin
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Re: Gültigkeit eines Bescheids ???????
Hallo,
also ich sehe den Fall so:
Dem Grunde nach ist der Antrag bewilligt worden, der Bescheid geht vielleicht in den nächsten Tagen zu. Der Ablehnungsbescheid ist eventuell nur für Zeitraum mit Bezug von Alg-I. Du mußt mal nachsehen, ob auf der ersten Seite unten oder auf der Rückseite oben ein Hinweis dafür ersichtlich ist.
Solle tatsächlich eine Bewilligung eingehen, hat man ein halbes Jahr Zeit sich um die Senkung der KdU (Kosten der Unterhkunft und Heizung) durch Umzug bzw. Untervermietung zu kümmern.
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruß aus Berlin
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19.10.07 22:08 TheÄrge
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Re: Gültigkeit eines Bescheids ???????
Supiiiii, vielen Dank, du bist unser >>OK<<
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19.10.07 22:21 Gast aus Berlin
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Re: Gültigkeit eines Bescheids ???????
Bitte Bitte :o)
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