AnmeldenSchließen
| Passwort vergessen?











Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » Habe den Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt ALG 2  1
Antwort schreiben
30.01.09 20:14
Nico

nicht registriert



Zitat
Habe den Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt ALG 2

Guten Tag, ich habe da ein Problem, ich habe vom 26.06.2008- zum 31.01.2009 Leistungen zur sicherung des lebensunterhaltes bekommen, hartz 4 .
Am 1.02.2009 fange ich wieder an zu arbeiten und habe deshalb den antrag auf weiterbewilligung nicht abgeschickt, weil ich dachte, das ich am 31.02.2009 noch einmal geld bekomme. Hab ich aber nicht. Nun sieht es so aus, als müste ich ein ganzen Monat ohne geld auskommen, zur arbeit kommen ect , gibt es eine Möglichkeit , die ich in erwägung ziehen könnte? bitte , helft mir denn ich kenne mich da nicht so aus, könnte ich ein darlehen bekommen , überbrückungsgeld und wenn ja , wie schnell würde ich es bekommen, denn es ist ja dringend. Danke schonmal für eure hilfe.
liebe Grüße Nico.W

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

04.02.09 00:51
User12 

Zitat
Re: Habe den Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt ALG 2

Da kannst Du nichts machen.Das Geld, was Du Ende Februar bekommen würdest ist für März,
da Du aber im März sicherlich den Lohn für Februar bekommst, muß die Arge den Lohn bei der
Leistungsberechnung berücksichtigen. ALG 2 Leistungen werden immer im vorraus bezahlt.

04.02.09 01:07
User12 

Zitat
Re: Habe den Weiterbewilligungsantrag nicht gestellt ALG 2

Wenn Du allerdings den 31.01.2009 meinst als letzten Monat wo Du keine Leistungen bekommen hast,
dann musst Du schnell den Weiterbewilligungsantrag nachreichen (gilt ab Tag der Antragstellung).
Im Februar erhälst Du ja keinen Lohn, so dass Dir die volle Regelleistung zusteht.
Immer den Antrag stellen, auch wenn man denkt es gibt nichts !!!
Manchmal springen vielleicht nur 2-3 € raus, dann gibts aber GEZ-Befreiung, Essengeldermäßigung
für die Kids usw.

Antwort schreiben | Bewertung:
  • 136 Bewertung(en): 3.23 Stern(e)
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 1