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23.10.07 20:02 hpitz
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Hartz IV und Bafög - dringende Hilfe gesucht
was die Arbeitsagenturen bringen, kann sich ja echt sehen lassen. Der Sachverhalt: Eine 3köpfige Familie (Mutter, schulpflichtige Tochter, 17jähriger Sohn) bekommt Hartz IV. Der Sohn findet keine Ausbildung und landet an einer staatlich anerkannten Schule, die Geld kostet. Er beantragt Bafög und bekommt das auch - klar bei Hartz IV. Nun kommt die Agentur und sagt: Bafög muss mit Hartz IV verrechnet werden. Konsequenz: Bafög weg, Schulplatz weg, Sohn auf der Straße. Hat jemand eine Ahnung, ob das seitens der Agentur rechtens ist und/oder was da gemacht werden kann?
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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14.11.07 08:55 Dagger
nicht registriert
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Re: Hartz IV und Bafög - dringende Hilfe gesucht
Studenten, wie auch Schülern, und allen anderen, deren Ausbildung nach den Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) dem Grunde nach förderungsfähig ist, steht kein Anspruch auf ALG II (Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, zu, § 7 Abs. 5 S. 2 SGB II und § 22 SGB XII.
Ausnahmen: Ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II kann bestehen für
Schüler und Auszubildende, die bei ihren Eltern wohnen, bekommen gem. § 2 Abs. 1 a BAföG kein BAföG oder gem. § 64 Abs. 1 SGB III keine Berufsausbildungsbeihilfe. Sie können einen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II haben.
Bei den Eltern wohnende BAföG-Empfänger bekommen als Studenten rechnerisch 44 Euro Mietbedarf gewährt. Schüler bekommen nichts für den Mietanteil, den faktisch ja die Eltern zahlen müssen. Sind jetzt aber die Eltern selbst Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II - Empfänger, so bekommen sie vom Sozialamt wiederum nur ihren eigenen Mietanteil bezahlt. Wenn also z.B. ein Dreipersonenhaushalt besteht (Vater, Mutter und BAföG-Empfänger) und die Eltern beide ALG II oder Sozialhilfe bekommen, würde erstmal nur 2/3 der Miete über das Sozialamt getragen. Ein Anspruch auf Wohngeld besteht mit der letzen Änderung des Wohngeldgesetzes vom 08.12.2004, in Kraft getreten zum 01.01.2005. Seither kann in Mischhaushalten für den Mietanteil des BAföG-Empfängers Wohngeld beantragt werden.
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