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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » Hausbesuche der Arge  1
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10.10.07 19:05
schnurri 

Zitat
Hausbesuche der Arge

Muß man die leute von der arge ohne voranmeldung in die WHG. lassen .
Das dürfen sie sich in der WHG. ansehen.
Was ist mit schikanen?

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

10.10.07 22:49
nontestatum 



Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

Zu mir nach Hause können die von mir aus jederzeit kommen.

Können mir gerne beim Staubwischen und Putzen helfen ...

Und wenn die Kuchen mitbringen, koche ich gerne noch eine Kanne Kaffee




10.10.07 23:08
nontestatum 



Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

Jetzt mal Spass beiseite:

Das Problem ist doch: auf der einen Seite hat man Rechte (Unverletzlichkeit der Wohnung, Art. 13 GG), man muss die Leute nicht hereinlassen, die können sich nicht mehr Rechte herausnehmen als jeder Polizeipräsident oder Richter, oder Wohnungen zu rechtsfreien Räumen umgestalten, auf der anderen Seite bezieht man Sozialleistungen. Wenn die ARGE will, dass man Namensschildchen auf die Wurst klebt und zwei Kartoffeln in dem einen Kochtopf und zwei Kartoffeln in dem anderen Kochtopf kochen, damit auch ja nicht gemeinsam gewirtschaftet wird, dann macht man das halt. Wäre auch bereit, einen zweiten Toilettenpapierhalter anzubringen ... .

Ich sage das mal so: manchmal muss man sich ein wenig geschmeidig durch's Leben schlängeln ...


Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.

19.10.07 22:36
Gast aus Berlin

nicht registriert



Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

Hallo,

der Prüfdienst kommt ja im Regelfall nur, wenn man etwas beantragt hat z.B. im Rahmen einer Wohnungserstausstattung. Wichtig ist natürlich sich einen Dienstausweis zeigen zu lassen. Es gibt genug Betrüger, die so versuchen in die Wohnungen zu gelangen. Erlebe ich oft genug auf Arbeit. Dass dann im Nachhinein dan Geschrei groß ist, wenn sich herausstellt, dass es keine Mitarbeiter vom Amt waren.

Gruß aus Berlin

20.10.07 10:42
omg

nicht registriert



Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

also in die wohnung musst du niemanden lassen. es gibt sigar ein gesetzes urteil indem klar gesagt wird das nicht mal ein doppelbett oder die gemeinsame nutzung eines kleidrschrankes dafür spricht das ein eheähnliches verhältnis geführt wird. die beweislast liegt beim amt.

20.10.07 16:29
kurzda 

Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

Umgekehrt ist es richtig.

Die jetzigen Regelungen sehen eine Beweislastumkehr bei der Prüfung vor, ob eine eheähnliche oder partnerschaftsähnliche Gemeinschaft gegeben ist. Diese wird jetzt vom Amt vermutet, wenn bestimmte Faktoren gegeben sind. So z.B. u.A. wenn sie länger als ein Jahr zusammenleben.

Hintergrund dieser Neuregelung war der massenhafte Leistungsmissbrauch durch falsche Angaben zu den häuslichen Verhältnissen und die praktischen Schwierigkeiten bei der Aufklärung der tatsächlichen Lebensumstände durch Leistungsträger und Gerichte zu beseitigen. Es handelt sich um eine widerlegbare Vermutung. Der Betroffenen muß darlegen und nachweisen wenn es anders ist.

21.10.07 08:33
kurzda 

Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

@nonte

Den Grundgesetzartikel "Unverletzlichkeit der Wohnung" in Zusammenhang der Prüfung des Amtes auf Zuwendungen heranzuziehen ist doch affig.
Niemand will die Unverletzlichkeit der Wohnung infrage stellen. Es geht doch lediglich darum den Sachverhalt aufzuklären ob der Antragsteller bedürftig ist. An dieser Aufklärung hat er angemessen mitzuwirken.

Tut er das nicht kann eben nur über seinen Antrag auf der Basis der vorhandenen Erkenntnisse entschieden werden. Und wenn das Amt da noch Lücken im Sachstand sieht und entsprechende Bemühungen des Amtes diesen Sachstand zu erhellen scheitern hat das Amt welches im Auftrag der Steuerzahler handelt sogar die Pflicht den Antrag abzulehnen.

21.10.07 12:12
nontestatum 



Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

Ich sehe das einfach so: Wir leben (angeblich) in einer Demokratie, das in dieser Demokratie lebende Individuum hat Rechte, die im GG verbrieft sind. Eines dieser Rechte ist die Unverletzlichkeit der Wohnung.

Wenn nun jeder hergeht und uneingeschränkten Einlass begehrt, dann existiert dieses Recht nicht mehr.

Da kommt der Mitarbeiter der Hausverwaltung, der den Heizkostenzähler abliest, der Mitarbeiter der Stadtwerke, der die Wasseruhr , den Gaszähler oder Stromzähler abliest, der Vermieter will zu jeder Tages- und Nachtzeit sein Eigentumsrecht an der Wohnung wahrnehmen, der Schornsteinfeger will auch herein (Wenn er Glück mit hereinbringt, ist er willkommen :-) ), und nun kommt auch noch die ARGE und sagt, wir wollen auch zu jeder Zeit, die uns recht und angenehm ist, in der Wohnung kontrollieren. Und jeder sagt, man solle sich nach ihm richten, er sei wichtig und unentbehrlich und man solle sich nicht so anstellen.

Eigentlich muss man sich doch die Frage stellen, ob man nicht gleich in der Bahnhofshalle nächtigen soll.

Natürlich habe ich das jetzt etwas überzeichnet, aber die Frage steht im Raume, stehen wir zur Demokratie oder nicht. Wenn wir uns für Demokratie aussprechen, heisst das, dass auch eine "Behörde" in den sauren Apfel beissen muss und gehalten ist, auf Kontrollmassnahmen in diesem Stil zu verzichten. Im Zweifelsfalle heisst das, die Behörde stellt einen Mitarbeiter ab, der vor der Wohnung Posten bezieht, sich die Beine in den Bauch steht, Wurzeln schlägt, und guckt, wer da ein- und ausgeht. Das machen die Strassenverkehrsbehörden doch auch nicht anders. Wenn die ihre Radarfalle (Pardon: Verkehrsüberwachungsgerät zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit *hehehehe*) aufgestellt haben, dann lungern deren Mit"arbeiter" auch nur noch herum, bis der Film vollgeknipst ist.

Es ist nicht damit getan, ein Lippenbekenntnis zur Demokratie zu äussern. Das Verständnis und Bekenntnis zur Demokratie muss man auch mit Leben erfüllen.

Aber so wie es in Deutschland zur Zeit aussieht, ist Schwarz-Rot-Gold nur ein Putzlappen, der schlapp an der Fahnenstange hängt.

21.10.07 13:10
kurzda 

Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

Alles neben der Sache liegend.

Wenn der ALGII Antragsteller Geld für eine Notlage vom Steuerzahler geschenkt haben will muß er nachweisen daß er sich in einer Notlage befindet.

Wo kämen wir denn dahin wenn jeder der "hier" schreit ungeprüft Bares überwiesen bekommt. Das kommt im normalen Leben nicht vor und auch nicht bei der Arbeitsagentur.

22.10.07 11:59
TheÄrge

nicht registriert



Zitat
Re: Hausbesuche der Arge

Schön das du vom hier von Geschenken des Steuerzahlers sprichst!!!

@Kurzi Zitat: "Wo kämen wir denn dahin wenn jeder der "hier" schreit ungeprüft Bares überwiesen bekommt. Das kommt im normalen Leben nicht vor und auch nicht bei der Arbeitsagentur".

Was ist mit den 200MRD. und < des Steuerzahlers, das sind dann die "geprüften Geschenke"???
Schwarzbuch

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