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25.10.07 13:59 gabi44
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Heizkosten und Nebenkosten
Ich verstehe die Berechung überhaupt nicht also. Ich bin alleinerziehend 1 Kind 11 Jahre, habe nur Heizkosten von 95 Euro und Nebenkosten von 80 ( Wohnung bei meiner Mutter wir hatten eine pauschale vereinbart von 175 Euro im Monat) Ich bekomme 154 kindergeld, 168 Unterhalt vom ARGE 332 und bei Unterkunft Heizung steht 29,59 Wenn ich von 332 Euro 175 Euro bezahle bleibt mir ja fast nichts- Ist es richtig das die nur so wenig zahlen. Was soll ich machen, keiner gibt mir eine klare Antwort und der Sachbearbeiter ist nicht zu sprechen. Bitte wenn jemand mir helfen kann, dann schreibt bitte. Danke
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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25.10.07 16:36 TheÄrge
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Re: Heizkosten und Nebenkosten
Wie ist das mit dem Mietverhältnis? Wohnt ihr alle zusammen unter einem Dach, also du, dein Kind und deine Mutter ??? Oder handelt sich um angemietete Eigentumswohnung deiner Mutter ???
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25.10.07 18:21 gabi44
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Re: Heizkosten und Nebenkosten
Wir wohnen alle zusammen unter einem Dach. aber ich habe den oberen Stock.
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26.10.07 11:33 TheÄrge
nicht registriert
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Re: Heizkosten und Nebenkosten
Ich stelle mir mal zunächst die Frage, wie die Arge zu einem mündlich vereinbartem Mietsverhältniss steht und dann noch in eigenem Besitz.
Bedarfsgemeinschaft §7, Abs. 3 SGB II Bedarfsgemeinschaften sind also Gemeinschaften, die einen gemeinsamen Bedarf an Einnahmen haben, um ihr Leben finanzieren zu können. Es wird das Einkommen aller zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Personen berücksichtigt, ehe ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II bestehen kann. Das ALG 2 ist bei Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft somit keine individuelle Leistung, sondern eine Leistung, die an die Bedarfsgemeinschaft geleistet wird. Das bedeutet: Bei einer Bedarfsgemeinschaft wird der Leistungsanspruch für den Arbeitslosen und seine Familie gemeinsam ermittelt.
Haushaltsgemeinschaft §9 Abs. 5 SGB II Die Haushaltsgemeinschaft ist von der Bedarfsgemeinschaft zu unterscheiden. Eine Haushaltsgemeinschaft ist gegeben, wenn Personen mit dem Erwerbsfähigen einen gemeinsamen Haushalt führen, also aus einer Haushaltskasse, aus einem "Topf" wirtschaften, jedoch nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören. Verwandte und Verschwägerte, die dem Grundsatz nach nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören, können zur Haushaltsgemeinschaft zählen. Großeltern zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wohl aber zur Haushaltsgemeinschaft. Gem. § 9 Abs. 5 SGB II wird eine gesetzliche Vermutung aufgestellt: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Diese Vermutung kann aber widerlegt werden, z.B. durch eine gegenteilige schriftliche Erklärung der Verwandten oder Verschwägerten. Wird die Vermutung nicht widerlegt, so hat das zur Folge, dass das Einkommen der Personen der Haushaltsgemeinschaft angerechnet werden kann und die Leistungen an die Bedarfsgemeinschaft entsprechend vermindert werden können. In einem normalen Mietsverhältniss würde die Kaltmiete + Nebenkosten in die Berechnung einfliessen. Für die Heizkosten, vorausgesetzt sie sind konkret und nachvollziehbar, würde man zwischen 0,80€ bis 1,10€ mal qm der angemessen Wohnfläche berechnen.
Wenn du der Meinung bist, das ihr weder eine Bedarfsgemeinschaft noch Haushaltgemeinschaft bildet, soltest du mal >>>§ 44 SGB X<<< näher betrachten und daraus ein Überprüfungsantrag ableiten. In deinem Fall glaube ich allerdings nicht auf einen 100% Erfolg!!!
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26.10.07 12:34 gabi44
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Re: Heizkosten und Nebenkosten
Aber ich zahle wircklich nur die reinen Kosten bzw. 60% die sind belegbar davon /Gas,Wasser etc, keine Miete nur reine Kosten, wenn meine Mutter allein leben würde hätte sie viel weniger an Kosten.
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26.10.07 15:19 TheÄrge
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Re: Heizkosten und Nebenkosten
Ja, ich erkläre mir das nur so, deine Mutter kommt voll für die Kosten der Unterkunft auf (Hausgemeinschaft), lediglich für dein Kind (Bedarfgemeinschaft) wird ein Anteil an den Heizkosten+Warmwasser mitgetragen.
Mögliche Rechnung für die Höhe deiner Regelleistung: ((Einkommen Mutter - ((2x347€)+Mietanteil))):2 = Zusätzliches Einkommen nach §9 Abs 5 SGBII, dies wird dir dann von deiner Regelleistung abgezogen=168€ Unterhalt!!!
Wie wird das überhaupt im Bescheid deklariert ???
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