Re: Kürzung der ALG II bei Krankenhausaufenthalt oder in der Kur
Eine Kürzung der Regelleistung gem. § 20 SGB II während eines stationären Aufenthaltes in Bezug auf die gewährte Verpflegung ist rechtswidrig. Eine gesetzliche Grundlage für die Kürzung der Regelleistung ist nicht ersichtlich. Weder das Argument der (teilweisen) Bedarfsdeckung noch die Anrechnung der Verpflegung als Einkommen vermögen zu überzeugen.