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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » Miete und Nebenkosten  1
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12.11.07 10:00
Dabadu

nicht registriert



Zitat
Miete und Nebenkosten

Hallo und guten Tag,
brauche mal Eure Hilfe. Hatte bisher Hartz IV, hatte ein halbes Jahr eine Arbeit und nun bekomme ich wieder Hartz IV, beim Anmelden zu Hartz IV wurde ich nach der KFZ-Vers.-Police gefragt, da man ja hier wohl 30 Euro dazubekommt?? Nun ist es so, ich wohne mit meinen Sohn , der 23 Jahre ist, zusammen in einer 71 qm-Wohnung, die Warmmiete beträgt 416,00 EURO, habe nun einen Bescheid vom A-Amt, dass ich monatlich 555,34 EURO, also 347,00 Regelleistung und halbe Miete 208,00 EURO bekommen soll. Mein Sohn bekommt 630 Euro Ausbildungsverg. brutto, Kindergeld und 320 Euro Unterhalt vom Vater, muß aber in der Woche ca 200 km mit dem Auto zur Ausbildungsstätte und Schule fahren, mit seinem eigenen PKW, hat auch viele Ausgaben für Bücher, etc., die er ja gar nicht steuerlich absetzen kann, weil er ja nicht so viel verdient. Nun meine Frage, er bewohnt von den 71 qm gerade mal 18 qm und darf die Kücke und Bad mitbenutzen. Mir alleine Stünden ja 45 qm Wohnfläche zu, wäre es dann nicht gerecht, mir einen Zuschuß zur Wohnung von mindestens EURO 263,66 zuzubilligen? Von den 555,34 kann ich gerade mal Miete und Strom bezahlen! Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar, mit lieben Gruß

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

13.11.07 13:40
Dagger

nicht registriert



Zitat
Re: Miete und Nebenkosten

Leider kenne ich mich damit auch nicht so gut aus, aber meiner Meinung nach, zählt Ihr als BG, dass heißt als Bedarfsgemeinschaft. Ihr bewohnt gemeinsam die Wohnung. Da dein Sohn Ausbildungsvergütung bezieht, wird diese auch als Teil des Einkommen angerechnet, natürlich abzg. zustehender Werbungskosten (man nennt das bereinigtes Einkommen). Das heißt Du müßtest deinen Sohn ja bei Anstellung einbezogen haben?! Als Richtlinie habe ich einen Link eingstellt, mit dem kann man die Berechnung für ALG II durchführen, aber bitte nicht als 100%igen Maßstab nehmen. Ist aber ganz hilfreich denke ich.
Ich hoffe ich konnte ein bißchen Hilfe leisten, ich weiß wie das ist, wenn man mit den vielen Fragen allein gelassen wird, bin zwar nicht davon betroffen, aber mein Sohn, nach einer schweren Krankheit. Es trifft meistens die ärmsten und hilflosen, aber so ist es nun mal in dieser Gesellschaft. Hast Du nix biste nix!
http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

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