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01.11.07 12:58 putzwolle
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minijob bei HARTZ IV
ICH HABE CA 5 WOCHEN IN EINEM HOTEL GEARBEITET. DIE CHEFIN STELLTE MICH UNTER VORBEHALT EIN, FALLS ICH IN DEN ERSTEN 3 MONATEN GUT ARBEITE; BEKOMME ICH EIN TEILZEITVERTRAG. VORERST SOLLTE ICH MIT EINEM 400 JOB ZUFRIEDEN SEIN. DAS WAR ICH ALLERDINGS AUCH DA MIR DIE ARBEIT SPASS MACHTE UND ICH GUTER HOFFNUNG WAR. ALS ICH JEDOCH HIN UND WIEDER NACH EINEM VERTRAG (AUCH FÜR DEN 400 EURO JOB) FRAGTE, BEKAM ICH ZUR ANTWORT SOBALD SIE ZEIT HÄTTE UM DIES MIT IHREM STEUERBERATER ZU KLÄREN. ALS ES UM DIE ERSTE LOHNABRECHUNG GING; MUSSTE ICH ANFANG VOM MONAT EINEN STUNDENZETTEL ABGEBEN NACHDEM ICH CA 380 EURO ERARBEITET HATTE: ALS ICH AM 15. MEINEN KONTOAUSZUG AUSDRUCKTE ERSCHIEN ALS LOHNZAHLUNG JEDOCH NUR 141 EURO: ALS ICH DEN NÄCHSTEN TAG ZUR ARBEIT GING FRAGTE ICH NACH WARUM ICH SO WENIG AUSGEZAHLT BEKOMMEN HABE. DA BEKAM ICH ZUR ANTWORT DA ICH HARTZ IV EMPFÄNGER SEI DÜRFTE SIE NICHT MEHR AUSZAHLEN. DARAUFHIN ERKLÄRTE ICH IHR; DAS SIE MIR MEIN LOHN SCHON KOMPLETT AUSZAHLEN MUSS UND ICH EIN GEHALTSNACHWEIS AUF DEM AMT ABGEBEN MUSS. DAS MIR DANN DER GEZAHLTE LOHN VOM AMT MIT MEINEM ARBEITSLOSENGELD II VERRECHNET WIRD: ABER SIE WOLLTE NICHT MEHR ZAHLEN DAS MÜSSTE SIE NICHT!!! DA MIR DIE GANZE SACHE ZU BLÖD WAR;;HÖRTE ICH MIT DER ARBEIT AUF, DA ICH MERKTE DAS SIE DIE ARBEITSSUCHENDEN DOCH NUR AUSNUTZEN WILL!!! SO WER KAM MIR HELFEN ::::ICH WILL MEIN RESTLOHN NOCH UND WER KANN MIR SAGEN WER JETZT RECHT HAT::
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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01.11.07 15:37 nontestatum

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Re: minijob bei HARTZ IV
ICH HABE CA 5 WOCHEN IN EINEM HOTEL GEARBEITET. Damit ist ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen.
DIE CHEFIN STELLTE MICH UNTER VORBEHALT EIN, FALLS ICH IN DEN ERSTEN 3 MONATEN GUT ARBEITE; BEKOMME ICH EIN TEILZEITVERTRAG. VORERST SOLLTE ICH MIT EINEM 400 JOB ZUFRIEDEN SEIN. DAS WAR ICH ALLERDINGS AUCH DA MIR DIE ARBEIT SPASS MACHTE UND ICH GUTER HOFFNUNG WAR. ALS ICH JEDOCH HIN UND WIEDER NACH EINEM VERTRAG (AUCH FÜR DEN 400 EURO JOB) FRAGTE, BEKAM ICH ZUR ANTWORT SOBALD SIE ZEIT HÄTTE UM DIES MIT IHREM STEUERBERATER ZU KLÄREN. Das "Nachweisgesetz" bestimmt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer innerhalb von 4 Wochen einen schriftlichen Arbeitsvertrag auszuhändigen hat. Eine Zuwiderhandlung ist aber nicht sonderlich strafbewehrt, deshalb gibt es immer noch Arbeitgeber, die sich nicht daran halten. Trotzdem ist durch die Arbeitsaufnahme ein Arbeitsverhältnis entstanden.
ALS ES UM DIE ERSTE LOHNABRECHUNG GING; MUSSTE ICH ANFANG VOM MONAT EINEN STUNDENZETTEL ABGEBEN NACHDEM ICH CA 380 EURO ERARBEITET HATTE: ALS ICH AM 15. MEINEN KONTOAUSZUG AUSDRUCKTE ERSCHIEN ALS LOHNZAHLUNG JEDOCH NUR 141 EURO: ALS ICH DEN NÄCHSTEN TAG ZUR ARBEIT GING FRAGTE ICH NACH WARUM ICH SO WENIG AUSGEZAHLT BEKOMMEN HABE.
DA BEKAM ICH ZUR ANTWORT DA ICH HARTZ IV EMPFÄNGER SEI DÜRFTE SIE NICHT MEHR AUSZAHLEN. Das ist natürlich kompletter Unsinn. Bei ALG I gibt es eine Freibetragsgrenze von 165€, darüber wird alles angerechnet. Das heisst aber nicht, dass der Arbeitgeber irgendwelche Rechte daraus ableiten kann. Ausserdem erhälst du ALG II und bist daher verpflichtet, soviel zu verdienen wie du kannst, um deine Bedürftigkeit zu mindern/ zu beseitigen.
DARAUFHIN ERKLÄRTE ICH IHR; DAS SIE MIR MEIN LOHN SCHON KOMPLETT AUSZAHLEN MUSS UND ICH EIN GEHALTSNACHWEIS AUF DEM AMT ABGEBEN MUSS. DAS MIR DANN DER GEZAHLTE LOHN VOM AMT MIT MEINEM ARBEITSLOSENGELD II VERRECHNET WIRD:
ABER SIE WOLLTE NICHT MEHR ZAHLEN DAS MÜSSTE SIE NICHT!!!
         
DA MIR DIE GANZE SACHE ZU BLÖD WAR;;HÖRTE ICH MIT DER ARBEIT AUF, DA ICH MERKTE DAS SIE DIE ARBEITSSUCHENDEN DOCH NUR AUSNUTZEN WILL!!! Das war ungeschickt, weil du damit deine Bedürftigkeit vergrössert hast. Es wäre besser gewesen, die Situation mit der ARGE zu besprechen und sich für die Kündigung grünes Licht zu holen. Ausserdem hätte dir die ARGE wahrscheinlich helfen können, die hat nämlich nach § 57 SGB II ein Auskunftsrecht. Da wäre nämlich deiner Chefin ganz mulmig geworden und die hätte ganz bestimmt die weisse Fahne geschwenkt:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__57.html
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01.11.07 15:57 nontestatum

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Re: minijob bei HARTZ IV
Da du gearbeitet und auch verdient hast, dies sehr wahrscheinlich auch bei einem Datenabgleich der ARGE festgestellt wird, würde ich diesen Fall der ARGE sofort vortragen. Da die ARGE ja bekanntlich auch zum "Schutze der Gemeinschaft der Steuerzahler" ( ) tätig ist, würde ich erwarten, dass die ARGE der Angelegenheit nachgeht und auch Auskünfte beim Arbeitgeber einholt.
Die Aussicht, dass deine Chefin Post von der Staatsanwaltschaft erhält, dürfte bei ihr wohl einen Sinneswandel erzeugen. Wenn nicht: Rechtsanwalt / Arbeitsgericht.
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