AnmeldenSchließen
| Passwort vergessen?











Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » Mit Freund zusammenziehen ...  1
Antwort schreiben
12.10.07 00:02
nontestatum 



Zitat
Mit Freund zusammenziehen ...

Frage von hallo
==============

mit freund zusammen ziehen...

hallo,
habe auch mal eine Frage
Meine Freundin ist alleinerziehende Mutter von 2 Kindern und lebt von Hartz4,
was wäre, wenn ihr Freund,( er ist nicht der Vater von den Kindern) er hat einen festen Arbeitsplatz mit ihr zusammenzieht?
Müsste er für alle drei Personen aufkommen?
Danke schonmal für die Antwort


Die Antwort lautet: Ja

Sie würden eine Bedarfsgemeinschaft bilden und es würde aus einem Topf gewirtschaftet.

Diese Wohnkonstruktion wäre für den Freund sehr nachteilig und der Beziehung auf Dauer bestimmt nicht bekömmlich.

Wenn trotzdem erwogen wird, zusammenzuziehen, sollte man sich von einem Rechtsanwalt für Sozialrecht alle Konsequenzen ausführlich erklären lassen.



Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

12.10.07 08:23
schnurri 

Zitat
Re: Mit Freund zusammenziehen ...

hallo,
ich kenn das thema auch
und bin davon abgegangen
man hätte nur nachteile ( ARGE will dann alle deine Daten)
und du bist bis 23 jahren zum unterhalt verflichtet für die kinder
Allso macht weiter wie bis her
mfg schnurri

12.10.07 13:00
nontestatum 



Zitat
Re: Mit Freund zusammenziehen ...

..... die Altersgrenze beträgt 25 Jahre.

Mit 23 fällt man aus der Familienkrankenversicherung heraus ...


Was dich nicht umbringt, macht dich nur staerker.

Antwort schreiben | Bewertung:
  • 51 Bewertung(en): 2.90 Stern(e)
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
 1