Ich bin alleinerziehender Vater meiner minderjährigen Tochter.
Zwischen dem Jugendamt und der Kindesmutter (ALG II-Empfängerin) wurde vereinbart, das die Kindesmutter meiner Tochter monatlich 20,00 Euro Taschengeld plus 25,00 Euro als Sachleistung (für Bekleidung) zahlt.
Sind diese 45,00 Euro auf meine SGB II-Leistungen oder auf die Sozialgeld-Leistungen meiner minderjährigen Tochter anzurechnen?
Mit freundlichen Grüßen eukiets
>> Ich leiste keine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich gebe mein Wissen im Rahmen meiner Erfahrung wieder. <<
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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