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31.10.09 16:07 Nicole1974
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Wie kann man sich gegen eine Maßnahme wehren?
Halli Hallo,
ich bin neu hier und habe folgendes Problem. Dazu müsste ich allerdings weiter ausholen. Hoffe, das ist okay für Euch? Ich bin schon einige Zeit (eigentlich mehrere Jahre) arbeitslos - arbeitssuchend. Ich hatte bislang an etlichen "Trainingsmaßnahmen" teilgenommen. Das zähneknirschend hingenommen, weil man Angst hat, das Geld gestrichen zu bekommen. Jetzt hat mich meine sogenannte Fallmanagerin trotz meiner bekannten Rechenschwäche (auch die wurde vom Amt festgestellt) - mir eine kaufm. Trainingsmaßnahme aufgehalst. Ich stand dort erstmal einige Wochen sogar auf der Warteliste. Da wußte die natürlich auch nix von. Jetzt hatte ich aber auch schon aus reiner Neugier dort mal bei der Schule angerufen und nachgefragt, was ich da eigentlich schon können muss und ob ich da Vorkenntnisse brauche. Dabei kam folgendes raus: Es ist ein Auffrischungskurs, für alle die schon aus dem kaufm. Bereich gekommen sind, sprich für Mütter, die wieder ins Berufsleben einsteigen wollen, oder Leute, die sich auch mal gerne neu orientieren möchten. Da ich keine Mutter bin, trifft der Punkt nicht auf mich zu. Der andere im übrigen auch nicht. Gelernt habe ich Justizfachangestellte und war bei Anwälten oder als Schreibkraft beschäftigt gewesen. Desweiteren hab ich noch eine gute Weiterbildung zur Office-Managerin absolviert (also nix im kaufm. Bereich). Da ich gesundheitlich eingeschränkt bin (dies liegt ebenfalls mit allen umfangreichen Sachen der ARGE vor), wird mir unter anderem auch eine Rechenschwäche diagnostiziert. Ich kriege nicht mal einfache Rechenaufgaben (Prozentrechnen, Bruchrechnen etc.) nicht mal mit Taschenrechner hin und dann soll ich in eine kaufm. Maßnahme rein? Nach Rücksprache mit der Schule hab ich von deren Seite erfahren, das ich zudem auch noch Grundkenntnisse in den Bereichen Buchhaltung, Logistik (wo ich mich erst mal erkundigt habe, was das ist), genauso Null Ahnung von Marketing, Vertrieb (das soll sowas wie BWL oder VWL sein) - komplette Niete damals gewesen in der Handellsschule, die ich auch abgebrochen habe, weil mir damals schon das kaufm. nicht lag und die darauf hin natürlich meinten, das ich mich auf jeden Fall mit meiner SB in Verbindung setzen sollte. Jetzt kam aber natürlich schon die Einladung, das ich am 9. November da hin soll, aber ich konnte bislang meine SB (Fallmanagerin) telefonisch NICHT erreichen, weil die wohl mal wieder nicht da war. Auch ein Rückruf blieb erfolglos. Jetzt hatte ich gestern nochmal bei der Zentrale versucht, jemanden zu erreichen und dort hat man mir mitgeteilt, das unter diesem Aspekt von Seiten der Zentrale auch gleich mein Anliegen als Beschwerde an die Teamleitung weiter geführt werden wird. Allerdings befürchte ich auch, das sich das alles in die Länge zieht. Beruflich hab ich andere Dinge (Webdesign, Übersetzen etc.) vor. Nur kein Mathe oder kaufm. Bereich Wer hat Tipps für mich wie ich mich verhalten könnte? Oder welche Rechte hab ich noch? Gruß Nicole.
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10.11.09 23:09 Michaela
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Re: Wie kann man sich gegen eine Maßnahme wehren?

Sorry, dass ich lache, das geht nicht gegen Dich! Ich muss nur schmunzeln, weil mir fast das selbe widerfahren ist. Ich war Friseurin und bin berúfsunfähig. Da ich nicht wusste, was ich nun beruflich machen sollte, ging ich in eine "Berufsfindungsmaßnahme" und habe in Mathe halt echt saumäßig versagt. Das war mir von Anfang an klar, weil ich noch nie rechnen konnte... Der Psychologe dieser Einrichtung hat dann gemeint, dass ich eine "Dyskalkulie" hätte (Legastheniker der Mathematik) und im gleichen Atemzug hat er mir bestätigt, dass ich für den kaufmännischen Bereich geeignet sei... 
Ich habe dann schließlich die kaufmännische Umschulung absolviert (was blieb mir auch anderes übrig??). Ich habe mich da echt durchgequält und habe mit ach und krach bestanden. Nun bin ich arbeitslos und habe überhaupt keine Motivation mich in irgendeinem kaufmännsichen Betrieb zu bewerben, weil ich das eh nicht kann. Kaum habe ich mehr als zwei Zahlen vor mir, bin ich völlig aus dem Konzept und weiß damit nichts anzufangen...
Ich rate Dir, dass Du einen Widerspruch einlegst und diesen begründest. Eigentlich können sie dich nicht irgendwo reinstecken, was Dir so gar nicht liegt oder wo du völlig überfordert bist. Das bringt auch gar nichts. Schicke Dein Schreiben direkt an den Behördenleiter, das bringt oft mehr als wenn man das an den Sachbearbeiter schickt. Schreibe auch rein, was Du am Telefon erfahren hast! Es bringt Dir gar nichts, wenn Du einen Aufbaukurs machst, aber nicht mal über Grundkenntnisse verfügst...
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19.12.09 14:39 kurzda
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Re: Wie kann man sich gegen eine Maßnahme wehren?
Du hast doch sonst nichts zu tun.
Und wenn dir in dem Kurs nochmal gratis das beigebracht wird was man sonst in der Schule lernt solltest du doch dankbar sein. Denn Schreiben und Rechnen braucht man heute überall. Oder planst du auf Dauer von Sozialgeldern leben zu wollen?
Ich garantiere dir deine Motivation selbst Geld zu verdienen würde ungemein steigen wenn es wäre wie in den USA. Da ist Stütze zeitlich befristet. Und dann gibts nichts mehr.
Zuletzt bearbeitet am 19.12.09 14:41
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