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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Allgemeines » Wie viel Urlaubsanspruch haben ALG-II-Empfänger?  1
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18.06.07 20:11
eukiets 

Zitat
Wie viel Urlaubsanspruch haben ALG-II-Empfänger?

21 Tage Urlaub gewährt die Arbeitsagentur, ohne dass der Leitungsempfänger mit Geldeinbußen rechnen muss. Allerdings muss sich der Urlaubswillige bei der Arbeitsagentur abmelden. Der Urlaubswunsch sollte spätestens eine Woche vor Urlaubsantritt gemeldet sein.

Wichtig: Das Wochenende wird in den Urlaubsanspruch einberechnet. Hartz-IV-Betroffene haben also exakt drei Kalenderwochen Urlaub.

Kann die Arbeitsagentur den Urlaubswunsch ablehnen?

Wenn die Arbeitsagentur für einen Arbeitslosen konkrete Maßnahmen, wie beispielsweise einen Ein-Euro-Job oder eine Fortbildungsmaßnahme geplant hat, darf der Wunsch durchaus abgelehnt werden. Der Arbeitslose muss sich dann einen Alternativ-Termin überlegen.

Können Arbeitslose auch länger als drei Wochen Urlaub machen?

Auch eine längere Abwesenheit ist mit Genehmigung der Arbeitsagentur möglich: Wer bis zu sechs Wochen abwesend ist, bekommt dann aber nur für die ersten drei Wochen der Abwesenheit ALG-II. Wer länger als sechs Wochen weg möchte, muss während der gesamten Abwesenheit auf sein ALG-II verzichten.

Welche Strafen drohen bei Missachtung der Regeln?

ALG-II-Empfänger sollten sich nach der Rückkehr unverzüglich bei der Arbeitsagentur zurückmelden. Andernfalls müssen sie mit einer dreimonatigen Absenkung des ALG-II-Regelsatzes um 20 Prozent rechnen.

Noch drastischer wird es, wenn jemand unerlaubt in den Urlaub fährt. In diesem Fall fordert die Arbeitsagentur das gezahlte ALG-II für die Dauer der Abwesenheit zurück.

Können die drei Wochen Urlaub nachträglich verlängert werden?

Eine Verlängerung nach Urlaubsantritt gibt es nur in Ausnahmefällen. Wenn Arbeitslose aufgrund eines höherer Gewalt nicht rechtzeitig zurückkehren können, gewährt die Arbeitsagentur eine zusätzliche Frist von drei Tagen.

Wer wegen einer Krankheit die Meldefrist versäumt, muss nachweisen, dass er nicht transportfähig war. Wie dieser Nachweis erfolgen muss, hängt von der jeweiligen Arbeitsagentur ab. Das heißt: Eine einfache Krankschreibung reicht nicht in jedem Fall. Eventuell sind zusätzliche Atteste von Fachärzten oder Krankenhäusern erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen
eukiets

>> Ich leiste keine Beratung im Sinne einer Rechtsberatung. Ich gebe mein Wissen im Rahmen meiner Erfahrung wieder. <<

Editiert am 18.06.07 20:14

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

03.09.08 13:14
steinmetzpatricia@yahoo.de

nicht registriert



Zitat
Re: Wie viel Urlaubsanspruch haben ALG-II-Empfänger?

Mußman dann einen speziellen Antrag stellen,wir würden gerne 1 Woche auf den Kanaren Urlaub machen. wie gehe ich hier vor?

Freue mich auf schnelle Antwort
Patricia Ateinmetz

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