Mein Mann verdient im Bauwesen, ich bin leider Hartz Iv-Empfängerin. In den Wintermonaten bezahlt mein Mann eine Winterbauumlage, die automatisch vom Nettobetrag abgezogen wird. Somit ergibt sich Netto minus Winterbauumlage gleich Auszahlbetrag. Die Arge nimmt als Grundlage für die Berechnung immer den Auszahlbetrag. Die Umlage ist eine gesetzliche Zahlungspflicht. Damit finanzieren Arbeitgeber im Winter die Arbeitsplätze. Somit kann ich den Betrag in keiner Weise beeinflussen. Es ist eine rechnerische Größe auf meinem Lohnzelttel, die mir nicht zur Verfügung steht. Ich bin der Meinung für die Berechnung meiner Hartz IV-Leistungen müßte das Auszahlnetto betrachtet werden, denn nur das steht mir zur Verfügung.
Vielleicht einer auch dieses Thema. Freue mich Eure Antworten.
Freundliche Grüße
heid
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