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28.01.09 11:01 Toni
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Bedarfsgemeinschaft
Bei Arbeitslosengeld II erhalten nicht nur die Arbeitslosen selbst Unterstützung, sondern auch Personen, die mit ihnen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Dazu zählen beispielsweise die unverheirateten Kinder des Erwerbslosen oder des Partners bis 25 Jahre, aber auch im Haushalt lebende Eltern oder Elternteile von unverheirateten Kindern unter 25 Jahren, nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten oder Lebenspartner.
Der Regelsatz für Kinder Der monatliche Regelsatz für Kinder unter 14 Jahren in Höhe von 211 Euro setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen. Die Berechnung sieht folgendermaßen aus: Lebensmittel: 78 Euro; Kleidung: 21 Euro; Strom, Wohnungsinstandhaltung: 16 Euro; Haushaltseinrichtung: 15 Euro; Gesundheit: acht Euro; Verkehr: neun Euro; Telefon, Internet: 18 Euro; Freizeit, Kultur: 24 Euro; Bildung: null Euro; Schulessen: fünf Euro; Sonstiges (Friseur, Körperpflege): 17 Euro.
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Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
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01.02.09 20:55 Laydee119
nicht registriert
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Re: Bedarfsgemeinschaft
Hallo ich habe mal ne frage,und zwar sollte mein freund im Dezember nen job vom Arbeitsamt annehmen,hat dieses aber das erstemal nich angenommen!Nun hat er statt ner kürzung von 10% gleich ne sperre bekommen,was meiner meinung nicht rechtens ist!!!Nun habe ich für mich und meine 2 Kinder auch kein geld bekommen!!!!nun will ich wissen ob die das dürfen und was man da macchen kann?
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