seit fast 2 Jahren absolviere ich erfolgreich eine Umschulung zur Logopädin. Die ersten 2 Jahre meiner Ausbildung ( Vollzeit) wurden mir vom Jobcenter finanziert ( Schulgeld, Betreungskosten für meine zwei Kinder, sowie das Fahrgeld zu der Einrichtung ). Nun werde ich ab Oktober das 3. Ausbildungsjahr selber finanzieren ( Schulgeld ist privat gesichert, Leistungen für die Bedarfsgemeinschaft werden weiterhin vom Jobcenter übernommen ). Meine Frage, besteht eine Möglichkeit ( da Betreungskosten ja eine freiwillige Leistung des Amtes sind ) auch im 3. Jahr die Betreuungskosten, sowie das Fahrgeld weiterhin erstattet zu bekommen ? Im Voraus lieben Dank & Grüße
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
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