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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Bedarfsgemeinschaft » Lebensgemeinschaft  1
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21.12.09 13:50
Bine525 

Zitat
Lebensgemeinschaft

Hallo Zusammen!

Heute haben wir auf mehrmalige Nachfrage bei der ARGE , endlich eine KOPIE unseres Bescheides erhalten....!
Mein Lebensgefährte bezieht Hartz IV und hat Ende Oktober 09 einen Veränderungsantrag bei der Arge gestellt, weil wir zum 1.11.09 in eine gemeinsame Wohnung gezogen sind.
Es hat mich gewundert, warum die ARGE über meine Einkünfte Auskunft haben wollte, zumal ich mich im Internet darüber informiert hatte und herausgefunden habe, dass man erst nach 1 Jahr des Zusammenlebens von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgeht.
Natürlich habe ich diese Angaben gemacht, wollte meinem Lebensgefährten ja nicht irgendwie Schaden...
Wir haben uns gewundert, dass immer noch kein Geld von der ARGE gezahlt worden ist und haben dann heute,
durch die KOPIE des Bescheides, der seltsamerweise nicht bei uns eingegangen ist, erfahren, dass der Antrag auf weitere Leistungen durch die ARGE abgelehnt worden ist.
Man hat meine Einkünfte, die z.ZT. nur aus dem mir gezahlten Krankengeld (ich habe einen Bandscheibenvorfall und warte auf eine Rehamassnahme) bestehen, voll angerechnet. Ich bin ab sofort für meinen Lebensgefährten voll unterhaltspflichtig. Dass ich von meinen Einkünften Miete, Strom, Versicherungen, Unterhalt für meine Tochter, Telefonkosten und eine Leasingrate für mein Auto bezahlen muss, interessiert hier niemanden.

Wenn ich alle anfallenden Kosten zusammenrechne, bleibt uns nichts übrig, d.h. wir haben weder Geld für Lebensmittel, noch für andere notwendige Dinge.
Nach einigen Stunden googeln, habe ich herausgefunden, dass man einen Widerspruch bei der ARGE einlegen kann. Hat jemand damit Erfahrung gemacht und kann mir sagen, wie wir das am besten anstellen?
Zu sagen wäre vielleicht noch, dass wir aus Kostengründen ein gemeinsames Konto eröffnet haben, und man uns bei Antragstellung sagte, nachdem ich darauf hingewiesen hatte, dass man meine Einkünfte doch erst nach frühestens 1 Jahr mit berücksichtigen dürfe, HIER läuft das anders!

Für Antworten wären wir sehr dankbar!

Gruß Sabine

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

09.01.10 11:23
kurzda 

Zitat
Re: Lebensgemeinschaft

Im Gesetz stehen 4 Bedingungen wo in jedem Fall auf Bedarfsgemeinschaft (BG) vermutet wird.

Im Laufe der Rechtssprechung haben sich noch viele andere Fälle herausgebildet wo auf BG vermutet wird. Der gemeinsame Bezug einer Wohnung gehört dazu. Dann vermuten die ARGEN sofort auf BG, das eine Jahr braucht dann nicht abgewartet zu werden.

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