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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Bedarfsgemeinschaft » Lehrlingsentgeld als Einkommen angerechnet.  1
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25.08.10 21:00
ronny 

Zitat
Lehrlingsentgeld als Einkommen angerechnet.

Hallo, ich hätte mal 'ne Frage weil ich da was gehört habe, mir aber nicht sicher bin ob das so seine Richtigkeit hat.

Also, meine Mutter bezieht Hartz IV und wir sind ja damit eine Bedarfsgemeinschaft, ich als Lehrling bekomme 278 Euro im Monat.
Dieses wird dann natürlich als Einkommen angerechnet und meiner Mutter vom Hartz IV abgezogen.

Laut dem, was ich gehört habe dürfen die mir bzw. meiner Mutter von meinen knapp 300 Lenzen was abziehen?
Ist das so korrekt?

Und wenn das der Fall ist, das Sie mir bzw. meiner Mutter das NICHT anrechnen dürfen, habe ich da Recht auf Rückzahlen Seitens des Amt's?

Lg
Ronny

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

29.08.10 13:05
herman

nicht registriert



Zitat
Re: Lehrlingsentgeld als Einkommen angerechnet.

Du lebst mit deiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft und dein Lehrlingseinkommen ist Einkommen der Bedarfsgemeinschaft.

Nicht nur deine Mutter bekommt ALGII, auch du. Nämlich deinen Regelsatz und deinen Anteil der Kosten der Unterkunft.

29.08.10 14:44
ronny 

Zitat
Re: Lehrlingsentgeld als Einkommen angerechnet.

Achso, sprich es ist also richtig so?
So wie ich das gelesen hatte hieß es, dass erst ab einem bestimmten, höheren Betrag etwas abgezogen wird.

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