Hallo, Am 08.02.2007 habe ich einen neuen Antrag wegen meiner geänderten persönlicher Verhältnisse gestellt. Gestern bekam ich den Bescheid. Erfreulicherweise bekomme ich ab jetzt an den vollen Regelsatz. In dem Bescheid steht auch, dass ich Nachzahlungen zu erwarten habe. Meine Frage: werden diese Nachzahlungen als Einkommen gerechnet? Um meinen nächsten Folgeantrag zu stellen wäre das recht interessant genau zu wissen. Besten Dank für alle Infos. Karlchen
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
nein, die nachzahlung zählt nicht als einkommen. gruss gaby viel spass dir noch
01.04.07 20:12 chris
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Re: Neuer Bescheid und Nachzahlungen
[quote schönen guten abend
habe da mal eine frage und zwar habe ich im jahre 2005 arbeitslosengeld erhalten. heute knapp 2 jahre später und schon über eineinhalb jahre nicht mehr arbeitslos. verlangt das arbeitsamt von mir das ich ihnen nachträglich eine offenlegung meiner konten , für diesen zeitraum vorlege. da ich in dieser zeit zinnseinnamen in höhe von 10 euro hatte. obwol die sachbearbeiterin dieses wuste und mich darauf hingewiesen hatte die geschäftsanteile zu kündigen. habe ich dann auch dierekt gemacht und diese lende letzten jahres aus. was machen???? grus chris
hallo karlchen brauchst dir überhaupt keine sorgen machen im gegenteil du kannst dich freuen. sie dürfen es gar nicht als einkommen anrechnen weil es ja in dem sinne ein fehler von denen war. von daher VIEL SPAß BEIM GELD AUSGEBEN
lieben gruß sundais
11.09.07 14:53 Angelika
nicht registriert
Re: Neuer Bescheid und Nachzahlungen
Hallo! Mein Mann hat endlich eine gute Arbeit gefunden in Österreich und war bis 20.8. als Hartz 4 gemeldet. das Amt hate alles bestätigt. Nun hat das Amt aber Anfang September den ganzen Monat überwiesen. Müssen wir nun doch alles wieder zurück zahlen??? Es zählen Frau und 2 Kinder mit rein. Konnten die ni erst mal abwarten? Zählen nur die letzten Tage bis zum 31. vom 20.8. weg?