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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV » Rückforderungen nach über 14 Monaten- gibt es eine Verjährungsfrist ??  1
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14.10.08 20:36
juergen59 

Zitat
Rückforderungen nach über 14 Monaten- gibt es eine Verjährungsfrist ??

Kann mir jemand dringend helfen ?

Nachdem ich mich im letzten Jahr ordnungsgemäß wieder als arbeitend abgemeldet habe, bekam ich nun nach 14 Monaten vom JobCenter eine Rückforderungsmitteilung zugeschickt, der ich widersprochen habe.

Ich habe trotz Abmeldung im letzten Jahr noch 4 Monate weiter Hartz IV bezogen ( solange der bescheid ging), habe mich aber reglmässig telefonisch im JobCenter gemeldet und um Angabe einer Kto.verbindung gebeten um das Geld zurückzuzahlen. Nichts hat sich daraufhin getan, und nun kam nach 14 Moanten die Rückzahlungsforderung.

Jetzt suche ich im Internet wie wild rum und finde nichts darüber, ob es da so etwas wie eine Verjährungsfrist gibt.

Habe zur Begründung des Widerspruches noch etwa 3 Wochen Zeit.

Bitte dringend um Eure Ratschläge

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





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