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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Hartz IV - Wohnen » Bewilligungsbescheid.....wer kann mir helfen?  1
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02.03.10 13:28
esprit 

Zitat
Bewilligungsbescheid.....wer kann mir helfen?

Halllo zusammen!

Erst einmal möchte ich mitteilen, dass ich ein Eigenheim besitze in dem meine Mutter eine eigene Wohnung (ca. 90 qm) im Erdgeschoss hat (lebenslanges Wohnrecht, eingetragen im Grundbuch). Meine Wohnung hat ca. 130 qm.

Ich habe Hartz IV beantragt und mit Bescheid vom 12.02.10 wurde mir folgendes bewilligt:
Regelleistung 359,-€
./. Einkommensbereinigung 30,-€
Kindergeld Einkommen 184,-€
Kosten für Unterkunft und Heizung 131,62€
befristeter Zuschlag 160,-€
= monatlich zustehende Leistung 496,62€

Nachdem ich diesen Bescheid erhalten habe, habe ich mir einen Termin bei meinem zuständigen Sachbearbeiter geholt (war am 25.02.), da mein Sohn für Februar kein Kindergeld mehr erhalten hat, da seine Ausbildung bereits im Januar 2010 endete.
Auch hatte ich Fragen wegen der Berechnung für Unterkunft und Heizung! Mir wurde gesagt das meine Mutter 1/3 der anfallenden Kosten wie Grundsteuern, Wasser/Abwasser/Niederschlagswassergebühr, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung, Zinsbelastung, Heizöl tragen müsse!?
Eine detaillierte Auflistung dieser 131,62€ konnte mir der gute Mann der Arge aber leider nicht nennen!!!

Ich zahle für Wasser/Abwasser/Niederschlagsgebühr 1.003,21€
Grundsteuer 312,42
Wohngebäudeversicherung 211,98
Heizöl 1.352,88
Schornsteinfeger 68,04
Schuldzinsen 1.316,67

Wenn meine Mutter 1/3 dieser Kosten zu tragen hat, wären das nach meiner Rechung 225,18€ die die Arge an mich zahlen müsste, also 2/3 der Gesamtkosten, oder liege ich da etwa falsch?
Frage mich echt wie die Arge Betrag von 131,62€ berechnet hat!

Wäre nett wenn sich jemand meinem Problem annehmen könnte!
Danke im voraus für eure Hilfe!!!

Ergänzend möchte ich noch folgendes hinzufügen:

Mein Sohn (20 Jahre) ist nach Beendigung seiner Ausbildung (28. Januar 2010) als arbeitssuchend gemeldet und erhält ab 30.01.2010 304,-€ Arbeitslosengeld I.
Es es richtig das er mit diesem Betrag seinen Bedarf decken muss oder steht ihm auch die Regelleistung oder sonstiges zu?

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

24.03.10 16:44
snoerre 

Zitat
Re: Bewilligungsbescheid.....wer kann mir helfen?

Dazu ist erst mal zu sagen, daß Dir als Eigentümer nur eine Wohnraumgrösse von 90m² zusteht. Da du aber mit Deinem Sohn eine gemeinsame Wohnung bewohnst, kommt sein Anteil noch dazu. Die Größe darf dann glaub ich 120m² sein ( im SGB II nachschlagen). Das würde heißen Ihr hättet 10m² zuviel, für die auch keine Nebenkosten getragen werden. Errechne bitte genau an der Wohnungsgröße der 2 Wohnungen den Bedarf der Nebenkosten für jede einzelne Wohnung. Eine pauschalisierung der Nebenkosten ist NICHT zulässig. Rechne bitte nach der Formel:
Summe Nebenkosten gesamt: Quadratmeter; Quadratmeter mal Wohnungsgröße. Bedenke, daß nicht alle Nebenkosten auf die Mieter (Mutter) umgelegt werden dürfen.
Für die generelle Hartz Berechnung gilt : für Dich der volle Satz (eventuell mit Mehrbedarf für allein erziehende(ca.120,-€)) Plus Geminderter Regelsatz für Deinen Sohn. Zuzüglich anerkannte Kosten der Unterkunft für Euch beide.
Viel Glück Euch Dreien und ich hoffe ich habe Euch geholfen

24.03.10 16:52
snoerre 

Zitat
Re: Bewilligungsbescheid.....wer kann mir helfen?

Habe vergessen zu erwähnen, das das Einkommen deines Sohnes angerechnet wird. Also sowohl auf den Regelsatz sowie auf die Nebenkosten.
Sorry

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