ich habe folgendes problem, derzeit wohne ich noch in halle in meiner eigenen wohnung (allein).und bin derzeit noch arbeitslos. ich muss jetzt aber umziehen da ich in baden würtenberg arbeit habe (ab november).... nun weiß ich nicht ob ich einen antrag auf erstausstattung stellen darf (da ich ja schon eine wohnung habe und die arge vorraussichtlich auch meinen umzug übernimmt) ich hoffe mir kann jemand von euch helfen.
Erstausstattung gibts nur bei Erstbezug eine Wohnung.
Falls es sich bei dem neuen Job um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt sprich mit dem ARGE Berater. Die haben für Umzugskosten ein Vermittlungsbudget.
01.01.10 10:36 ich
nicht registriert
Re: Erstausstattung bei meinem Umzug
Ja, stell einen Antrag auf Erstausstattung und auf Umzugskosten!
Nochmal: Wenn der neue Job sozialversicherungspflichtig ist kann es Geld für den Umzug geben. Da er bereits in seiner Wohnung wohnt gibts keine Erstausstattung. Gibt nicht bei jedem Umzug Erstausstattung. Müßte ein normaler Mensch verstehen.