| Forum » Hartz IV - Wohnen » Kdu im Februar nur für 28 Tage anteilsmäßig? |
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15.02.10 14:09 snoerre
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Kdu im Februar nur für 28 Tage anteilsmäßig?
Hallo, ich bin hier völlig neu aber habe eine wichtige Frage: Ich habe am 04.02.2010 einen Mietvertrag abgeschlossen der vorher vom Jobcenter bewilligt wurde. Bei Abschluss am 04.02. wurde die volle Miethöhe von 280,-€ von mir in Bar an den Vermieter bezahlt. Der 01. des Monats ging leider nicht, da ich mich im Krankenhaus befand. Jetzt erhielt ich den Neuen Bescheid zur Übenrnahme der Mietkosten, darin wird die anteilige Miete, die durch den verspäteten Abschluss zu Übernehmen ist, mit der Formel: 280,-€ :28 Tage x 24 Tage tatsächliches Wohnen berechnet. Bei der Regelleistung wird doch aber alles durch 30 Tage gerechnet, denn ich kann ja nix dafür das der Februar so kurz ist und damit die Tagesmiete höher liegt. Es geht zwar gerade mal um 6-7€ die mir fehlen, aber ich würd schon gerne wissen, ob das rechtens ist. Kann mir jemand helfen und Urteile dazu benennen, unabhängig davon das ich gegen diesen( wie gegen alle vorausgegangenen Bescheide) Widerspruch einlege?
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