Hallo! Ich habe folgendes problem! Ich habe mit einem freund in einer Wohnung gewohnt. Habe dort ein Zimmer zur Untermiete und jeden Monat die Miete an ihn überwiesen. Nun stellte sich raus das er die Miete aber nicht weitergeleitet hat an den eigentlichen Vermieter. Es kam nun die fristlose Kündigung und es steht mitlerweile wohl die Zwangsräumung an.
Momentan sehe ich mir Wohnungen ohne ende an. Die sogar im Rahmen dessen liegen was das Arbeitsamt zahlt, habe mir extra diesen Mietspiegel besorgt. Ich stehe leider negativ in der schufa so das es für mich schwer wird eine Wohnung zu finden. große hausverwaltungen wie die ( SAGA/GWG) in hamburg wollen mich aufgrund meiner negativen schufa nicht.
Wenn ich jetzt eine angemessene Wohnung finde muß das das Arbeitsamt zahlen? Und wie sieht es aus mit einer Kaution? Habe hier damals auch eine Kaution hinterlegen müssen die jetzt aber wohl für die rückstände gepfänder wird Fast alle angebote die im rahmen dessen sind was ich ausgeben darf sind leider von einem makler der natürlich auch eine Maklercourtage will...
Ich bin irgendwie total überfordert mit der ganzen Sache und total vor den Kopf gestoßen.
Die können mich doch nicht auf die Straße setzen oder?
Mein Mitbewohner hat sich mitlerweile mehr oder minder aus dem Staub gemacht und sich bei seiner neuen Freundin eingenistet. Ich habe keinen wo ich unter kommen könnte.
Ich hoffe jemand kann mir einen Rat oder tip geben. Habe mitlerweile aus verzweiflung sogar eine Ämterlotsin von der Diakonie eingeschaltet.
Vielen dank schonmal im vorraus für eventuelle Antworten
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
Re: Wg auflösung.. muß die Arge neue Wohnung zahlen?
Die ARGE zahlt die angemessene Miete. Auch die Übernahme der Kaution ist möglich (als Darlehn). Allerdings ist die Höhe der übernahme der Kaution von Stad zu Stadt unterschiedlich, deswegen kann ich dazu keine Aussage treffen.