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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Infoboard » Bitte um Hilfe bei Anmeldung - Packet 3 - wg Arbeitslosigkeit  1
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12.07.09 08:46
Privjet 

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Bitte um Hilfe bei Anmeldung - Packet 3 - wg Arbeitslosigkeit

Hallo alle zusammen,
ich wäre sehr dankbar für Hilfe bzw. Tipps in der für mich neuen Materie.
Habe Ende des letzten Monats die betriebsbedingte Kündigung erhalten mit Künd.frist per 31.12.09. Ab 1.1.10 werde ich dann arbeitslos sein. Ich habe mich dann sogleich beim Arbeitsamt gemeldet und auch prompt das sog. Packet Nr. 3 zugesandt bekommen am vergangenen Donnerstag - 9.7. mit Frist zur Rückgabe per 13.7.09. Das ist morgen, Montag. Die Rückgabe werde ich aber erst am Dienstag schaffen, da ich noch verschiedene Zeugnisse mir von einem anderen Wohnort besorgen musste. Habe auch schon einen Beratertermin am 1.9. angesetzt bekommen.
Meine Frage ist nun an Euch. Wie läuft das weiter; ich bin noch voll berufstätig bis Ende des Jahres und bekomme mein Gehalt immer noch von meinem jetzigen Arbeitgeber. Bedeutet das, daß ich neben meiner Berufstätigkeit mich jetzt schon um Stellen bewerben muß mit Beginn 1.1.10! Diese Vorstellung erscheint mit sehr utopisch in der heutigen Arbeitsmarktsituation. Wie läuft das weiter? Wer hat darin Erfahrungen? Wie ist es mit evtl. Krankheit? Müsste ich außer meinem Noch-Arbeitgeber dies auch in den kommenden Monaten dem Arbeitsamt melden? Wie gesagt, mein Gehalt läuft noch bis Ende d. Jahres 2009.
Kommt noch dazu, daß ich - als Frau - schon rentenfähig wäre, es mir aber wegen der hohen Abzüge (derzeit ca. 15%) schlicht nicht leisten kann, jetzt in Rente zu gehen. Wer hat auch darin Erfahrungen gemacht? Für Antworten danke ich sehr im voraus.

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

08.09.09 21:34
Xala

nicht registriert



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Re: Bitte um Hilfe bei Anmeldung - Packet 3 - wg Arbeitslosigkeit

Hallo,

der Beitrag ist zwar schon etwas Älter, aber für nachfolgende Leser möchte ich gern einige Informationen zu den Fragen hinterlassen:

Es gilt allgemein folgendes: bei einer Kündigung eines unbefristeten Vertrags muss man sich innerhalb von 3 Werktagen bei der BA arbeitsuchend melden. Wenn jedoch die Kündigungsfrist länger als 3 Monate betragen sollte (so wie in diesem Fall) genügt es ich spät. 3 Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der BA arbeitsuchend zu melden.
Sobald man arbeitsuchend gemeldet ist, werden natürlich gewisse Eigenbemühungen vorausgesetzt um die bevorstehende Arbeitslosigkeit zu verhindern. Jedoch ist es auch allgemein bekannt, dass Arbeitgeber Mitarbeiter recht kurzfristig suchen. Es sei denn, der Arbeitgeber wäre bereit, das Arbeitsverhältnis früher zu lösen, sobald sich eine neue Stelle findet.

Bei einer Krankheit muss man natürlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen. Auch Urlaub kann genommen werden, ohne, dass die BA diesen genehmigen muss, denn man ist ja noch in Arbeit und nur dem Arbeitgeber gegenüber verpflichtet.

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