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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Infoboard » Mütter und Väter können bei der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen  1
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25.02.09 07:50
Toni

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Mütter und Väter können bei der Geburt eines Kindes Elterngeld beantragen

Mütter oder Väter, die zur Kindererziehung vorübergehend aus dem Beruf ausscheiden, erhalten 67 Prozent des letzten Nettolohnes, höchstens jedoch 1800 Euro monatlich. Alleinerziehende, Geringverdiener und die Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten einen monatlichen Sockelbetrag von 300 Euro.

Das Elterngeld, das es zusätzlich zum Kindergeld gibt, wird zunächst zwölf Monate gezahlt. Für zwei weitere Monate wird das Geld gewährt, wenn der berufstätige Elternteil - meist der Vater - dafür die Kinderbetreuung übernimmt. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld die vollen 14 Monate. Eltern in Mecklenburg-Vorpommern erhielten im Vorjahr durchschnittlich 798 Euro pro Monat, bundesweit betrug das Durchschnitts-Elterngeld 973 Euro.

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





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