| Forum » Urteile zu Hartz IV » Fahrkosten zur ARGE werden erstattet |
1
|
|
Antwort schreiben
|
|
10.03.09 07:41 Toni
nicht registriert
|
Fahrkosten zur ARGE werden erstattet
Die Agentur für Arbeit muss die Fahrkosten erstatten, die bei Besuchen der Agentur entstehen. Es gibt keine „Bagatellgrenze“ bis sechs Euro, die selber zu tragen ist (BGS B 14/7b AS 50/06 R).
|
|
Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
|
15.04.09 08:53 Dominik
nicht registriert
|
Re: Fahrkosten zur ARGE werden erstattet
Wie? Wenn ich einen Termin bekomme und 4,40 Euro für eine Hin und Rückfahrt zum Arbeitsamt ausgeben muss, bekomme ich die wieder???
|
|
|
1
|