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Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

 

Forum » Urteile zu Hartz IV » Fahrkosten zur ARGE werden erstattet  1
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10.03.09 07:41
Toni

nicht registriert



Zitat
Fahrkosten zur ARGE werden erstattet

Die Agentur für Arbeit muss die Fahrkosten erstatten, die bei Besuchen der Agentur entstehen. Es gibt keine „Bagatellgrenze“ bis sechs Euro, die selber zu tragen ist (BGS B 14/7b AS 50/06 R).

Hartz IV, Arbeitslosengeld 1 u. 2, Forum für Arbeitslose





Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe

15.04.09 08:53
Dominik

nicht registriert



Zitat
Re: Fahrkosten zur ARGE werden erstattet

Wie? Wenn ich einen Termin bekomme und 4,40 Euro für eine Hin und Rückfahrt zum Arbeitsamt ausgeben muss, bekomme ich die wieder???

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