nicht registriert
Altersvorsorge bis 100.000 Euro ist vor dem Sozialamt sicher und darf nicht als Vermögen angerechnet werden (BGH 30.8.2006 AZ XII ZR 98/04).
Erwerbs und Arbeitlosenforum: ALG I - ALG II - Hartz IV - Sozialhilfe
Regel- und Sonderleistungen zu Hartz IV und ALG 1 Finanzhilfe / Kredithilfe